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Rückzahlung: Wasserbetriebe erstatten Millionen Euro

Die Rückzahlung hat begonnen - auf Druck des Kartellamts. Profitieren soll davon jeder Berliner. Ein kontroverser Ausschussbericht zur Wasserversorgung wird an diesem Donnerstag im Parlament behandelt.

Die Berliner Wasserbetriebe haben ihren Kunden seit Beginn des neuen Jahres knapp zehn Millionen Euro gutgeschrieben. Weitere knapp 50 Millionen Euro werden den Verbrauchern zusammen mit den noch ausstehenden Jahresrechnungen zugutekommen. Das sagte Unternehmenssprecher Stephan Natz am Mittwoch auf Anfrage. Die Gutschrift von insgesamt 58,6 Millionen Euro entspricht einer durchschnittlichen Entlastung von 13,50 Euro pro Person. Damit setzen die Wasserbetriebe eine Verfügung des Bundeskartellamts zur Senkung der Trinkwasserpreise um – zumindest vorläufig, denn das Unternehmen wehrt sich juristisch gegen die Verfügung.

Insgesamt führen die Wasserbetriebe 270 000 Vertragskonten, bislang wurde das Geld für rund 20 000 von ihnen verrechnet, sagt der Unternehmenssprecher. Ein Vertragskonto entspricht einem Gebäude – das kann ein Einfamilienhaus ebenso sein wie ein großes Mietshaus, dessen Bewohner ebenso Anspruch auf die Erstattung haben wie Hauseigentümer. Hauseigentümer erhalten die Gutschrift in den meisten Fällen bis zur Jahresmitte, wie das Unternehmen mitteilt. In wenigen Fällen kämen Abrechnung und Gutschrift erst im November oder Dezember.

Um sicherzustellen, dass Mieter von dem Geldsegen profitieren, bieten Wasserbetriebe und Mieterverein Informationen online unter www.bwb.de/gutschrift an sowie unter der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800 – 292 7587.

Auch im Abgeordnetenhaus steht das Thema Wasser an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung. Das Parlament verhandelt den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“. Der Bericht dokumentiert vor allem den unversöhnlichen Streit zwischen Regierungskoalition und Opposition in jenem Gremium, das vor einem Jahr nach einem erfolgreichen Volksentscheid eingesetzt worden war. Die Parlamentarier sollten die Verträge zur Teilprivatisierung überprüfen, die als eine Ursache für die hohen Wasserpreise gelten.

Nach Ansicht der Koalitionsvertreter sind die Verträge zwar für das Land Berlin nachteilig, aber nicht verfassungswidrig. Es gebe „weder juristisch noch wirtschaftlich eine erfolgversprechende Option für eine Klage“. Die Opposition wirft der Koalition hingegen vor, die Verträge nicht ausreichend untersucht zu haben. Rot-Schwarz habe in dem Gremium „planlos und desinteressiert“ agiert, kritisieren die Grünen in ihrem abweichenden Bericht, der wie die Sondervoten von Linken und Piraten dem Mehrheitsbericht angehängt ist. Eine Prüfung der Wasserverträge sei von der SPD-CDU-Mehrheit „nicht mal mehr dem Anschein nach verfolgt“ worden.

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