Sprayer-Doku "Unlike U" : BVG will Graffiti-Film verbieten

16.11.2011 21:00 Uhrvon
  • Der Film "Unlike U" taucht ein in eine Szene, die für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist. - Foto: Promo
  • Sieben Jahre lang haben die Filmemacher recherchiert, Interviews geführt, Bildmaterial gesichtet. - Foto: Promo
  • Die Sprüher fotografieren ihre Arbeiten, lagern die Bilder aber nicht zu Hause - aus Angst vor Durchsuchungen der Polizei. - Foto: Promo

Die Filmemacher von "Unlike U" hätten die Aufnahmen auf dem U-Bahngelände anmelden sollen, meint die BVG. Aber das ist bei illegalen Sprühaktionen nun mal nicht üblich.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind sauer. Immer wieder bemalen Graffiti-Sprayer ihre U-Bahnzüge, oder deren Fenster werden zerkratzt. Und dann drehten die Berliner Filmemacher Henrik Regel und Björn Birg auch noch eine Dokumentation zu dem für die BVG ärgerlichen Thema. „Unlike U“ zeigt unter anderem, wie Maskierte auf einen haltenden Zug zustürmen und diesen innerhalb weniger Minuten bemalen, hinter den Scheiben sitzen verdutzte Passagiere. Den im Frühjahr veröffentlichten Film will die BVG nun verbieten lassen, heute geht der Fall vors Landgericht.

„Die versuchen nur, für sie unliebsames Material aus der Öffentlichkeit zu verdrängen“, sagt Filmemacher Regel.

Die offizielle Begründung laute, die Filmemacher hätten die Aufnahmen auf dem Gelände des Unternehmens vorher nicht angemeldet. Dies ist bei illegalen Sprühaktionen aber nicht gerade üblich, und die Filmemacher hätten ohnehin für viele Szenen die Dreharbeiten selbst dann nicht anmelden können, wenn sie gewollt hätten. Das Videomaterial hatten die Filmemacher von den Sprayern zugeschickt bekommen.

Bei der Klage berufe sich die BVG auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Fotos vom Schloss Sanssouci, sagt Regel. Das Gericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass für kommerzielle Fotos von Kulturdenkmälern, die auf deren Gelände entstehen, vorher eine Erlaubnis eingeholt werden muss. „Der BVG entsteht durch unseren Film doch gar kein Schaden“, sagt Regel. Außerdem zeige man nur die Faszination des Sprayens, rufe nicht dazu auf, verherrliche nichts und solidarisiere sich nicht mit den Sprühern. Außergerichtlich habe die BVG nicht mit sich reden lassen. Regels Anwalt Andreas Schumacher sieht im Bestreben der BVG einen Angriff auf die Pressefreiheit: „Es wirkt, als solle hier zensiert werden.“ Das Sanssouci-Urteil sei unpassend, weil es primär um die kommerzielle Verwertung gegangen sei, während seine Mandanten mit dem Film keinen Gewinn erzielen wollten.

Allein 2010 musste die BVG 6,4 Millionen Euro zur Beseitigung von Sachbeschädigungen zahlen, darunter 2,3 Millionen, um Farbe und Kratzer an Waggons und in Bahnhöfen zu entfernen. Die S-Bahn kosten sämtliche mutwilligen Beschädigungen 4,7 Millionen Euro.

Wer auf Bahnhöfen und in Tunneln der BVG fotografieren oder filmen und die Ergebnisse ins Internet stellen oder kommerziell verwerten will, braucht dafür jedenfalls eine Genehmigung. Etwa zwei pro Woche stelle man aus, sagte BVG- Sprecherin Petra Reetz, von Hollywoodproduktionen bis hin zu Studentenfilmen und Rapvideos, die oft bewusst amateurhaft gehalten sind. Reetz ist sich bewusst, dass einige Youtube-Filme ohne Genehmigung entstanden sind, doch gegen die gehe man im Regelfall nicht vor.

 Sollten die Richter den Vertrieb des Filmes untersagen, will ihn Regel umsonst ins Internet stellen. Dann dürfte er genauso schwer zu entfernen sein wie manche Graffiti.Christoph Spangenberg

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