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Tram zum Hauptbahnhof: Gericht genehmigt Ausbau der Invalidenstraße

Mit mehrjähriger Verspätung kann die Straßenbahn zum Hauptbahnhof nun doch gebaut werden – sofern keine neue Runde vor Gericht dazwischenkommt.

Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Klage zweier Anlieger sowie des Umweltverbandes BUND gegen den Ausbau der Invalidenstraße ab. Die Kläger hatten die vom Senat geplante Erweiterung auf vier Autospuren – auf zweien davon sollen die Tramgleise verlaufen – verhindern wollen. Ihre Einwände richteten sich nicht gegen die Tram, sondern gegen die Belastung durch zusätzlichen Auto- und Lkw-Verkehr. Gegen das Urteil ist zunächst keine Berufung zugelassen. Die Kläger können das allerdings beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

Dem Urteil vorausgegangen war ein weiterer langer Verhandlungstag. Am Mittwoch sprach der Vorsitzende Richter dann von einer „ganz schwierigen Entscheidung für uns“. Doch in der Urteilsbegründung bescheinigte er der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine durch und durch solide Planungsarbeit. Der Ausbau sei vernünftig, weil die Invalidenstraße in ihrer heutigen Form den künftig zu erwartenden Verkehr nicht bewältigen könne. Die erwartete Verkehrsmenge sei fundiert abgeschätzt und die Entwicklung bis 2025 ausreichend berücksichtigt worden. Auch habe die Planungsbehörde mögliche Alternativen abgewogen und ihr eigenes Konzept nachgebessert, statt stur an der Ursprungsvariante festzuhalten. Und: Eine der von Anwohnern und BUND vorgeschlagenen Alternativen würde den Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen verdrängen, eine andere die Chausseestraße verstopfen. Den Anwohnern der Invalidenstraße drohe zwar tatsächlich mehr Lärm und Dreck, aber die Grenzwerte könne der Senat voraussichtlich durch Tempo 30 und ein Lkw-Durchfahrverbot einhalten.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) stellte einen Baubeginn für März in Aussicht. Sie freue sich, dass das zunehmend gefragte Gebiet zwischen Haupt- und Nordbahnhof bald besser erschlossen werde. Von neuen Radwegen und Querungsmöglichkeiten würden auch Radler und Fußgänger profitieren. Vor allem aber sei der Hauptbahnhof durch die Straßenbahn künftig besser erreichbar.

Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) reagierte ebenfalls erfreut – und hielt den Klägern vor, sie wollten Zeit schinden und auf neue politische Konstellation nach der Wahl im September spekulieren. Letzteres geben die Kläger freimütig zu, zumal sie die Grünen auf ihrer Seite wissen. Einer der Kläger erklärte gleich nach der Urteilsverkündung, er wolle „hundertprozentig“ die Berufung beantragen. BUND-Vertreter Tilo Schütz dagegen sagte, man wolle vor einer Entscheidung die Urteilsbegründung prüfen. Aus seiner Sicht werden die Kunden der BVG mit der neuen Tram nicht glücklich: Durch die gemeinsame Fahrspur mit den Autos und mehrere Verschwenkungen der Gleise werde die Bahn regelmäßig im Stau stecken bleiben.

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