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Fughafen im Fokus. Der Senat will Tegel schließen - und hat bei diesem Vorhaben viele Gegner.

© Sophia Kembowski/dpa

Update

Verwaltungsgericht zum Tegel-Volksentscheid: Berliner Senat darf für Tegel-Schließung werben

Der Berliner Senat gibt mehr als 400.000 Euro aus, um Argumente gegen den Flughafen Tegel per Brief zu verschicken. Die Initiative "Berlin braucht Tegel" scheiterte mit einem Eilantrag dagegen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat darf seinen Werbebrief, in dem er für die Schließung des Flughafens Tegel wirbt, an die Berliner Bürger versenden. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Initiative „Berlin braucht Tegel“ zurückgewiesen, die sich durch die 431.000 Euro teure Kampagne der Landesregierung benachteiligt fühlte und die Verwendung staatlicher Mittel für rechtswidrig hielt. Das Gericht ließ den Antrag aber gar nicht erst zu, weil dafür das Verfassungsgericht des Landes Berlin zuständig sei. Eine „abschließende Sonderzuweisung“ an den Gerichtshof liege bereits vor.

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SPD geht ihrerseits auf Konfrontationskurs

Im Übrigen habe die Klägerin einen Rechtsverstoß nicht glaubhaft machen können. Laut Abstimmungsgesetz des Landes Berlin dürfe der Senat seine Haltung zum Volksentscheid Tegel unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen. Dies schließe den „Einsatz angemessener Mittel“ ein. Für die Frage, was angemessen sei, komme es unter anderem darauf an, welchen Werbeaufwand die Initiative mit welchem finanziellen Engagement betreibe. Hierzu habe die Klägerin „nicht ausreichend konkrete Angaben“ gemacht. Die Berliner SPD forderte inzwischen die Initiative „Berlin braucht Tegel“, die von der Landes-FDP geführt wird, dazu auf, alle von ihr eingesetzten Finanzmittel transparent offenzulegen: „Inklusive der zahlreichen Wirtschaftsspenden von CDU, FDP und AfD." Die "Tegel-Populisten" seien vor Gericht krachend gescheitert, freuten sich die Sozialdemokraten.

Der Berliner FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja nahm die Entscheidung des Verwaltungsgerichts "wenig überrascht" zur Kenntnis und kündigte an, dass die Initiative "Berlin braucht Tegel" ihr Anliegen nun der nächsten Instanz, also dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vortragen werde.

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