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Auf der Strecke des RE1 wurde am Sonntagnachmittag ein Kind des Zuges verwiesen.

© dpa

Update

Wegen unvollständiger Fahrpapiere: Zugbegleiterin verwehrt schwerbehindertem Teenager Weiterfahrt

Ein 13-Jähriger, der nach Berlin will, muss in Fürstenwalde aussteigen, weil sein Ausweis nicht akzeptiert wird. Die Bahn entschuldigt sich später.

Erneut hat eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn einem Kind wegen unvollständiger Fahrpapiere die Weiterfahrt verwehrt. Nach Tagesspiegel-Informationen trug sich der Vorfall am Sonntagnachmittag auf der Strecke des RE1 von Frankfurt (Oder) nach Magdeburg zu. Eine Zugbegleiterin verwies dort ein minderjähriges Kind des Zuges. Das berichtete seine Mutter, die anonym bleiben möchte, dem Tagesspiegel. Mittlerweile hat sich die Deutsche Bahn zu dem Vorfall geäußert: Es liege ein "klares Fehlverhalten unserer Mitarbeiterin vor", sagte sich Bahn-Pressesprecher Burkhard Ahlert auf Anfrage. "Wir können uns hier nur entschuldigen."

Was war geschehen? Ein 13-jähriger Junge hatte das Wochenende bei seiner Tante in Frankfurt verbracht. Am Sonntag fuhr er mit dem RE1 um 13.57 Uhr zurück nach Berlin, wo ihn seine Mutter am Bahnhof Alexanderplatz abholen sollte. Ihr Sohn sei zu 80 Prozent schwerbehindert, den entsprechenden Ausweis hatte er aber nicht dabei. Dafür aber seinen Personalausweis und ein Bild des Schwerbehindertenausweises auf dem Smartphone. Seit zwei Jahren fahre er mal mit Ausweis, mal mit Bild: „Er wurde schon mehrfach kontrolliert – jedes Mal ohne Probleme.“ Gegen 14.15 Uhr kontrollierte ihn dann die Zugbegleiterin.

Mutter: "Ich war schockiert"

Er habe ihr das Bild seines Schwerbehindertenausweises gezeigt. Die Zugbegleiterin aber akzeptierte demnach das Bild nicht. Der Junge habe ihr dann angeboten, 20 Euro in Bar zu zahlen. Doch auch das habe die Mitarbeiterin nicht akzeptiert und stattdessen auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt gepocht – in Höhe von 60 Euro. Der Junge schlug der Zugbegleiterin daraufhin vor, dass seine Mutter den Rest am Zielort zahlen würde. Doch auch das lehnt die Mitarbeiterin ab. Um 14.21 Uhr erreichte der Zug dann Fürstenwalde (Spree). Die Bahnmitarbeiterin forderte den Jungen dort dazu auf, den Zug zu verlassen. Am 2. Advent, bei Schneefall und eisigen Temperaturen.

In Fürstenwalde rief der 13-Jährige seine Mutter an. „Ich war schockiert“, sagt sie. Kurz habe sie überlegt ihn von dort abzuholen, oder gar die Polizei zu rufen. Doch ihr Sohn reagierte besonnen: Er kauft sich ein Bahn-Ticket und fährt mit dem nächsten Zug weiter zum Alex. „Als ich ihn in Empfang nahm, war er zittrig und etwas benommen.“ Schon vorher hatte sie den Vorfall an einem Infostand der Bahn gemeldet. Der Mitarbeiter hätte verständnisvoll reagiert. Er nahm die Beschwerde auf und versuchte die Zugbegleiterin zu erreichen. Das gelang aber nicht.

Deutsche Bahn: Ausschluss "auf keinen Fall" gerechtfertigt

Die Bahn bestätigte dem Tagesspiegel den Vorfall. Sie verurteile das Verhalten der Schaffnerin, so Pressesprecher Ahlert, in keinem Fall hätte der Junge von der Fahrt ausgeschlossen werden dürfen. In den vergangenen Jahren war es immer wieder zu ähnlichen Fällen gekommen. Vor zwei Jahren hat die Bahn eine Anleitung für Bahnmitarbeiter und Öffentlichkeit, unter dem Titel „Kinder unterwegs: Keine Fahrkarte - keine Panik“ veröffentlicht (hier das PDF zum Herunterladen). Darin heißt es: „Minderjährige dürfen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden“. Sollte ein Bahnmitarbeiter auf Minderjährige ohne gültigen Fahrausweis stoßen, muss er ihre Personalien aufnehmen und ihnen einen Beleg für die Zahlung der Fahrpreisnacherhebung ausstellen.

Nachdem der Beleg ausgestellt wurde, darf das Kind weiterfahren. Ein Beförderungsentgelt darf vom Kind nicht verlangt werden. An all diese Hinweise hat sich die Zugbegleiterin am Sonntagnachmittag nicht gehalten. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass der Fahrgast minderjährig sei, so Bahnsprecher Ahlert. Die Bahn wolle daraus Lehren ziehen und "alle Kundenbetreuer im Nahverkehr der Region Nordost einer Sonderbelehrung" unterziehen. Auch persönlich wolle sie sich entschuldigen und ihr einen Reisegutschein ausstellen.

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