zum Hauptinhalt
Entschärft: Zwischen Volksentscheid und Senat finden Gespräche statt.

© Bernd von Jutrczenka/ dpa

Wohnungspolitik in Berlin: Mietenvolksentscheid: Es wird geredet

Wie geht es mit den Mietenvolksentscheid weiter? Senat und die Initiatoren sprechen zwar miteinander, doch offizielle Verhandlungen sind das angeblich nicht.

Der Mietenvolksentscheid ruht. So hat es den Anschein. Die erste Hürde ist erfolgreich genommen, jetzt könnte man in die Sommerpause gehen, aber hinter den Kulissen wird weiter geackert, gerechnet und diskutiert. Vertreter des Senats und der Initiative treffen sich regelmäßig zu „konstruktiven Sondierungsgesprächen“, sagte Baustaatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD) auf Nachfrage. Der Inhalt sei vertraulich. Die Zielstellung der Gespräche ist jedoch aus Sicht des Senats klar. „Es geht um einen von beiden Seiten getragenen Entwurf, der die wesentlichen Ziele der Initiative aufgreift.“

Der Senat fürchtet eine zweite Niederlage nach Tempelhofer Feld

Die Initiative Mietenvolksentscheid bestätigt die Gespräche, aber nicht, dass sich beide Seiten näherkommen. „Es gibt keine Verhandlungssituation“, sagte Sprecher Taheri. Und keinen Anlass, vom eigenen Gesetzentwurf für mehr Sozialwohnungen abzurücken. Gespräche führe man auch mit den Fraktionen im Abgeordnetenhaus, die sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf der Initiative auseinandersetzen müssen. Inhalt der Gespräche: vertraulich.

Was da in den Hinterzimmern abläuft, ist das Ausloten von Chancen und Risiken. Der Senat versucht, dem hohen Risiko einer zweiten Niederlage im Volksentscheid nach dem Tempelhofer Feld aus dem Weg zu gehen. Die Initiative lotet aus, wie weit das Entgegenkommen der Politik reicht und ob der eigene Gesetzentwurf eine Prüfung durch das Landesverfassungsgericht überstehen würde. Die Mieten-Aktivisten hatten nach Kritik aus dem Senat zugegeben, dass es Mängel im Gesetzentwurf gebe.

Ein größerer Mangel ist der im Gesetz vorgesehene Ankauf von Sozialwohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Nach Einschätzung des Senats könnten sich private Eigentümer auf Kosten des Landes sanieren, deshalb wollte die Initiative den Passus „zum Verkehrswert“ einfügen. Das lehnte die Verwaltung ab, weil das Gesetz in wesentlichen Punkten nicht mehr verändert werden darf. Auch die Kritik, private Vermieter von Sozialwohnungen würden die Mietsubventionierung nutzen, um kurzfristig die Miete anzuheben, wollte die Initiative durch eine Gesetzesänderung entschärfen. Auch diese Änderung habe die Verwaltung abgelehnt, erklärte Taheri.

Im Gegenzug gebe es eine „Liste von Änderungswünschen“ des Senats, die aber nicht zwingend umgesetzt werden müsse, so Taheri. Dass der Senat die Mängel des Gesetzentwurfs als Druckmittel in Verhandlungen einsetzen könnte, glaubt Taheri nicht. „Auch nach einem erfolgreichen Volksentscheid können Änderungen am Gesetz vorgenommen werden.“

Geisel erwägt Prüfung durch das Landesverfassungsgericht

Strittig ist besonders die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Position der Mieten-Aktivisten wird von Senatsseite als völlig inakzeptabel gesehen. Die angeschobenen Neubauprogramme der Wohnungsbaugesellschaften würden ausgebremst und die städtischen Wohnungen dürften nicht mehr in den Mietspiegel eingerechnet werden, was einen deutlichen Anstieg der Vergleichsmiete zur Folge hätte. Das weisen die Mieten-Aktivisten als Fehleinschätzung zurück.

Dennoch bleibt die Drohkulisse einer Prüfung des Gesetzes durch das Landesverfassungsgericht. Bausenator Andreas Geisel (SPD) hatte dies mehrfach als Option angedeutet, doch am Gericht ist bislang kein Antrag eingegangen. Eine Prüfung würde den Zeitplan des Volksbegehrens ins Wanken bringen. Auch die Senatsverwaltung für Inneres könnte das Volksbegehren für unzulässig erklären, damit würde sich der Senat aber in die offene Konfrontation mit der Initiative begeben, was Geisel unbedingt vermeiden will.

Entscheidung bis Herbst 2016?

In diesem Herbst müssen sich Senat und Abgeordnetenhaus zu dem Gesetzentwurf positionieren, ihn entweder annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag machen. Im Januar 2016 würde die zweite Unterschriftensammlung beginnen. Innerhalb von vier Monaten müssen rund 180 000 Unterschriften zusammenkommen. Angestrebter Termin für den Volksentscheid wäre September 2016, zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Letztlich bestimmt der Senat den genauen Termin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false