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Zu den unter Schutz stehenden Objekten auf der Liste zählen der Schreibtisch von Preußenkönig Friedrich II. von 1746.

© Bernd Settnik/dpa

Reform des Kulturgutschutzgesetzes: Mehr Schutz, mehr Beteiligung der Künstler und Händler

Im Sommer hatte es heftigen Streit um die Überarbeitung des Kulturgutschutzgesetzes gegeben. Nun legt Kulturstaatsministerin Monika Grütters einen neuen Entwurf vor - einen Vorschlag zur Güte an den Kunstmarkt.

Die heftigen Auseinandersetzungen in diesem Sommer um die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes haben zu ersten Ergebnissen geführt. An diesem Dienstag legte Kulturstaatsministerin Monika Grütters den überarbeiteten Referentenentwurf vor. „Deutschland nimmt mit diesem wichtigen Gesetzesvorhaben seine Verantwortung für das gemeinsame kulturelle Erbe wahr - national wie international“, bekräftigte die CDU-Politikerin. Das neue Gesetz soll zum einen den illegalen Handel mit geraubten Kulturgütern stoppen, über den sich unter anderem die IS-Terrormilizen finanzieren. Zum anderen geht es um den Schutz des nationalen Kulturerbes. "Die Kulturnation Deutschland muss weiterhin die Möglichkeit haben, national wertvolles Kulturgut mit einer herausragenden und identitätsstiftenden Bedeutung zu bewahren", so Grütters. Dies sei schon seit 1955 geltendes und höchstrichterlich bestätigtes Recht in Deutschland und "gute einvernehmliche Praxis". Um diesen zweiten Punkt hatte es eine erbitterte Debatte gegeben, nachdem Kunsthändler, Sammler und auch Künstler selbst von "kalter Enteignung" sprachen und einer Reglementierung, die den Kunsthandel in Deutschland angeblich erheblich gefährde. Dem entgegnete Grütters nun, es handele sich "um wenige Einzelfälle", weshalb sich an der bisherigen Praxis "bis auf notwendige Präzisierungen und Verfahrensverbesserungen" auch nichts ändern soll. Es gehe letztlich um „wenige einzigartige und für die kulturelle Selbstvergewisserung und Identität unserer Kulturnation wesentliche Werke“, erklärte Grütters.

Die zweite Runde der Ressortabstimmung folgt bald

Der neue Entwurf sieht nun vor, dass Künstler und Fachleute in die Beurteilung des Kulturerbes aktiv eingebunden werden. Nur solche Werke sollen als "nationales Kulturgut" eingestuft und zum Export genehmigungspflichtig werden, die von einem Expertengremium unter Beteiligung von Sammlern, Kunsthändler und Museen auch als solch ein Kulturgut beurteilt wurden. Werke zeitgenössischer Künstler können zudem nur mit deren eigener Zustimmung als national wertvoll eingetragen werden. Die Pflicht zu einer Ausfuhrgenehmigung soll für als nationales Erbe bewertete ältere Kulturgüter und archäologische Gegenstände gelten, und zwar auch innerhalb der Europäischen Union. Bislang galt eine Genehmigungspflicht nur für den Export ins nichteuropäische Ausland. Die Werke müssen anders als bisher nicht älter als 50, sondern älter als 70 Jahre sein und einen höheren Wert als 300.000 Euro (bisher 150.000 Euro) haben. Für den Leihverkehr von öffentlichen wie privaten Museen sind einmalige, pauschal erteilte Ausfuhrgenehmigungen vorgesehen.

In den nächsten Wochen folgt die zweite Runde der Ressortabstimmung. Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände können zudem bis zum 7. Oktober ihre Stellungnahmen abgeben. Nach der Verabschiedung im Kabinett soll das Gesetz je nach Ausgang des parlamentarischen Verfahrens 2016 in Kraft treten. Tsp (mit KNA)

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