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Interview zum Streit zwischen Papst und "Titanic": „Die Bilder sind ekelerregend“

Medienanwalt Christian Schertz über das aktuelle Papst-Cover, die Grenzen von Satire, etwaige Eitelkeiten von Gerhard Schröder und den Trotz des Magazins „Titanic“.

Herr Schertz, der Papst hat die aktuelle „Titanic“ vom Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Er ist auf demTitel mit gelb befleckter Soutane in Schritthöhe, auf der Rückseite ist sein Gewand auf Gesäßhöhe mit braunen Spuren beschmutzt, dazu die Überschrift: „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“. Ist das Satiremagazin damit zu weit gegangen?

Rechtlich auf jeden Fall. Die Gestaltung der Titelseite und der Rückseite des Magazins verletzen eindeutig die Menschenwürde des Papstes. Es gibt keinen Grund, ihn derart entwürdigend zu zeigen. Der Umstand, dass es eine Vatikanleaks-Affäre gibt, also geheime Dinge aus dem Vatikan nach außen gedrungen sind, rechtfertigt es in keiner Weise, ihn gewissermaßen als inkontinent darzustellen.

Der Journalistenverband widerspricht und sagt, dass die Darstellung unter die Freiheit der Satire fällt. Die „Titanic“ verletze auch keine religiösen Gefühle von Katholiken, weil die Fotomontage den Papst in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiere.

Es geht hier nicht darum, ob religiöse Gefühle verletzt wurden. Es geht hier ausschließlich um das Persönlichkeitsrecht des Papstes. Der ist zwar das Oberhaupt der katholischen Kirche und für die Katholiken der Vertreter Gottes auf Erden, aber er ist gleichzeitig auch ein deutscher Staatsbürger und Grundrechtsträger. Er hat wie alle Menschen das Recht, dass seine Menschenwürde beachtet wird. Die Kunst- und Satirefreiheit erlaubt sehr viel. Aber die Gestaltung des „Titanic“-Titels lässt sich durch diese Freiheiten nicht mehr rechtfertigen.

Es ist also richtig, dass der Vatikan gegen die Bilder vorgeht?

Prozesse gegen die „Titanic“ sind immer wie eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Zwar werden sie häufig gewonnen, weil die Zeitschrift oft über das Ziel hinausschießt. Andererseits aber nutzt die „Titanic“ juristische Schritte gegen sie immer dazu, einen Riesenwirbel aus der Sache zu machen und so für sich selbst zu werben. Das führt im Ergebnis oftmals dazu, dass der Stein des Anstoßes, also die Verletzung der Menschenwürde, nur noch mehr manifestiert und perpetuiert wird.

Sie hätten dem Papst also auch geraten, zu juristischen Mitteln zu greifen?

Es ist immer wichtig zu schauen, wie groß die Verletzung ist. Persönlich und auch objektiv. Nehmen wir beispielsweise den Prozess von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der gegen die Behauptung in einem Agentur-Interview, dass er gefärbte Haare habe, erfolgreich vorging. Dennoch war der Prozess hier eher kontraproduktiv. Denn da ging es um nichts, außer vielleicht um Eitelkeiten. Und bis heute hängt Herrn Schröder dieses Thema an. Aber die Gestaltung des aktuellen „Titanic“-Covers zum Papst ist derartig ekelerregend und menschenverachtend, dass ich es richtig finde, juristisch dagegen vorzugehen – schlicht um ein Zeichen zu setzen, auch wenn dadurch die Aufmerksamkeit erst auf das Thema gelenkt wird.

Medienanwalt Christian Schertz.
Medienanwalt Christian Schertz.

© Till Brönner

Zu den Papst-Bildern der „Titanic“ gibt es zahlreiche Reaktionen. CSU-Politiker Thomas Goppel fordert sogar, dass Chefredakteur Leo Fischer „die Lizenz zum Schreiben“ entzogen werden soll.

Solche Reaktionen sind genauso absurd wie das „Titanic“-Cover selbst, und sie zeigen mal wieder, wie manche Politiker bei spontanen Reaktionen den Rechtsstaat vergessen können oder einfach keine Rechtskenntnisse haben. Wir haben im Artikel fünf des Grundgesetzes die klare Regelung, dass eine Zensur nicht stattfindet. Das ist ein unbrechbares Gebot. Es gibt in Deutschland kein Schreibverbot. Schreiben und veröffentlichen Leute aber etwas, das offensichtlich die Rechte anderer Menschen verletzt, dann müssen sie sich einer juristischen Auseinandersetzung stellen.

Die „Titanic“ hat schon oft die Grenzen der Satire ausgelotet: 1993 musste sie 40 000 Mark Schmerzensgeld zahlen, weil sie ein Cover mit SPD-Politiker Björn Engholm in der Badewanne zeigte, eine Anspielung auf den Tod Uwe Barschels. 2006 wurde das Heft verboten, dass den damaligen SPD-Chef Kurt Beck als „Problembär außer Rand und Band: Knallt ihn ab!“ zeigte.

Wann immer es um eine reine Diffamierung geht, also kein sachlicher Ansatzpunkt für die Satire zu finden ist, dann ist sie nicht mehr zulässig. Das war bei Engholm und Beck der Fall. In der Regel klagen Politiker aber eher selten, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht, sondern immer nur dann, wenn ihre Privatsphäre verletzt wurde – und dann auch zu Recht. Denn die hat nichts mit ihrer politischen Funktion zu tun.

Video: Streit um Papst-Cover geht weiter

Auch wegen ihrer Kirchen-Karikaturen bekommt die „Titanic“ immer wieder Ärger.

Sicher ist Religion ein besonderes Thema, speziell, wenn es um den Islam geht, wie die Reaktionen auf die Mohammed-Karikaturen gezeigt haben. Da muss man sensibel sein, ohne aber Angst zu haben. Es geht letztlich immer um die Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen und der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite. Diese Rechte miteinander auszutarieren, ist nicht immer leicht, denn sie stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Wird die „Titanic“ also Erfolg haben, wenn sie gegen die einstweilige Verfügung Einspruch einlegt?

Nein, denn der Fall ist so eindeutig, wie ich es selten erlebt habe. Die Vatikanleaks-Affäre hätte auf viele andere Weisen satirisch dargestellt werden können, aber das Kirchenoberhaupt in seinem Urin und Kot zu zeigen, ist entwürdigend.

„Titanic“-Chefredakteur Leo Fischer sagt, dass es sich um eine Fehlinterpretation handele. Die gelben und brauen Flecken seien Spuren von Fanta und Schokoladentorte.

Damit bringt sich die „Titanic“ doch selbst ins Abseits. Warum sagen sie denn nicht einfach, dass sie es genau so gemeint haben, wie es alle verstanden haben?

Vermutlich, weil sie nicht dieser Ansicht ist. Immerhin hat die „Titanic“ schon mehrmals unter dem Namen der Satirefreiheit gewonnen, wenn es um Kirchen-Karikaturen ging. Warum sollte das dem Magazin nun ausgerechnet beim Papst nicht gelingen?

Weil die Menschenwürde des Papstes mit den Bildern eindeutig verletzt worden ist. Ich sehe für die „Titanic“ keine Chancen, mit einem Widerspruch Erfolg zu haben. Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass bestimmte Grenzen selbst von „Titanic“ nicht überschritten werden dürfen.

Das Gespräch führte Sonja Pohlmann.

Christian Schertz ist Rechtsanwalt und auf Medienrecht spezialisiert. An der Technischen Universität Dresden lehrt er als Honorarprofessor Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht.

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