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Das Konto der Berliner AfD-Landesvorsitzenden Beatrix von Storch wurde gepfändet, weil sie sich strikt weigert, die Rundfunkgebühr zu bezahlen.

© dpa

AfD-Politikerin verweigert Rundfunkgebühr: Konto von Beatrix von Storch gepfändet

Weil sich die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch strikt der Zahlung der Rundfunkgebühr widersetzt, wurde ihr Konto gepfändet. Auf Twitter fordert sie die Freilassung von "GEZ-Gefangenen".

Es sind revolutionäre Töne, die von der Berliner AfD-Landesvorsitzenden Beatrix von Storch angeschlagen werden: „GEZ-Gefangene befreien: nächstes Mal #AfD wählen. #Rundfunkbeitrag“, twitterte die Rechtspolitikerin am Montagvormittag, nachdem bekannt wurde, dass eine Frau aus Chemnitz lieber ins Gefängnis ging als die Rundfunkgebühr für die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.

Beatrix von Storch kann das gut nachvollziehen, auch sie ist eine vehemente Gebührenverweigerin. Das hatte offenbar Folgen, wie sie selbst wenige Stunden nach dem Solidaritätstweet für die „GEZ-Gefangene“ wiederum via Twitter bekannt gab: „Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen- und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre....“, schreibt die AfD-Frontfrau aus Berlin ohne erkennbare Anzeichen von Reue. Dass die ehemalige Gebühreneinzugszentrale inzwischen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, hat sie genauso ignoriert wie die Rechtslage. Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser bestätigte am Dienstag die Pfändung. Seit der Reform 2013 sei sie Totalverweigerin, habe aber auch mal gezahlt. So seien rund 240 Euro aufgelaufen, die nun gepfändet worden seien, sagte Gläser.

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Die kategorische Ablehnung der öffentlich-rechtlichen Abgabe ist bei den Rechtspopulisten an der Spree offizielles Wahlkampfprogramm. Das am Sonntag in Berlin verabschiedete Programm für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sieht unter anderem vor, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die gesetzliche Grundversorgung zu beschränken. „Berliner AfD will Rundfunkbeitrag abschaffen“, heißt es so auch in einer Meldung auf RBB Online, quasi in eigener Sache. Denn zur Diskussion stand auch ein Antrag, nach dem der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu aufgefordert werden sollte, nicht nur die Meinung der Altparteien und der Regierung zu verbreiten.

Ablehnung von Rundfunkgebühr gehört zum Parteiprogramm

Dieser Punkt wurde allerdings genauso abgelehnt wie der Programmvorschlag, die ARD als Dachorganisation abzuschaffen und nur als Länderanstalten mit regionaler Berichterstattung zu erhalten sowie das ZDF zum einzig verbleibenden länderübergreifenden gebührenfinanzierten Fernsender umzubauen. Dafür fand sich auf dem AfD-Programmtreffen keine Mehrheit, wie der RBB ebenfalls berichtete.

Interessant auch, dass viele derjenigen, die jetzt bekunden, noch niemals einen Fernseher/ ein Rundfunkgerät betrieben zu haben, weshalb es sich um eine unberechtigte "Zwangssteuer" handele, sich stets lauthals zu Worte melden, wenn über missliebige Fernsehsendungen wie z.B. den "Tatort" oder das sonstige Programmangebot diskutiert wird.

schreibt NutzerIn joescher

Die linientreuen AfD-Mitglieder und -Anhänger, die die Rundfunkabgabe ablehnen, weil sie deren Programmangebote nicht nutzen, erreichte diese Meldung aber ohnehin nicht, denn schließlich gehört RBB Online genauso dazu wie das TV- und Radioprogramm der öffentlich-rechtlichen Zweiländeranstalt.

Erst wird gemahnt, dann vollstreckt

Bis zur Vollstreckung der Gebührenforderung greift ein mehrstufiges Mahnverfahren, wie der Beitragsservice auf Anfrage erläutert: Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, wird zunächst eine Mahnung verschickt. Wird für die Wohnung weiterhin die Abgabe nicht gezahlt, folgen weitere Schreiben wie Beitragsbescheide und Mahnschreiben. "Erst die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen, welches die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stellt. Danach werden die durch die Rundfunkanstalt erlassenen Beitragsbescheide im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt", erklärt dazu der GEZ-Nachfolger. Es gelten die jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen. Für den Rundfunkbeitrag gelten keine besonderen Regelungen.

Die Vollstreckung gilt in Berlin als Ultima Ratio. Bevor es zur Pfändung eines Kontos oder anderer Zwangsmaßnahmen komme, werde mehrfach versucht, Kontakt zum Gebührenverweigerer aufzunehmen, heißt es.

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