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„Bild“, 10. Juli 2017., Montag. In der Printausgabe wie auf bild.de forderte die Redaktion des Boulevardblattes dazu auf, mutmaßliche Randalierer bei der Polizei zu melden.

© promo

Berichterstattung zu G20: Presserat missbilligt "Bild"-Fahndung zu G20

Die "Bild" hatte zum G20-Gipfel Fahndungsaufrufe nach Randalierern veröffentlicht. Das kritisiert der Presserat. Die "FAZ" rügt er für einen homophoben Kommentar.

Der Deutsche Presserat hat die Berichterstattung von „Bild“ und „Bild.de“ zum G-20-Gipfel missbilligt. Das Selbstkontrollorgan hatte dazu elf Beschwerden erhalten. Im Kern der Kritik steht der Fahndungsaufruf von Blatt und Plattform „Gesucht! Wer kennt diese G-20-Verbrecher?“ im Juli.

Die Art der Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – verstoße in Verbindung mit dem Fahndungsaufruf gegen den Pressekodex, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. „Die Abgebildeten werden hierdurch an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“, es gehöre nicht zu den Aufgaben der Presse, selbstständig nach Bürgern zu fahnden, ohne dass ein offizielles Fahndungsersuchen seitens der Staatsanwaltschaft vorliege. Nach Auffassung des Presserats „sind Folgen einer selbst inszenierten ,Verbrecherjagd‘ nicht mehr zu kontrollieren und können auch Selbstjustiz Vorschub leisten“.

Rüge für die "FAZ" wegen homophoben Kommentars

Insgesamt hat der Deutsche Presserat neun öffentliche Rügen, 22 Missbilligungen und 33 Hinweise ausgesprochen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kassierte eine Rüge wegen diskriminierender Berichterstattung. In dem Kommentar unter der Überschrift „Wir verraten alles, was wir sind“, in dem es um die Ehe für alle und die damit verbundenen Änderungen im Adoptionsrecht ging, seien aus Sicht des Presserats in Form einer rhetorischen Frage Behauptungen aufgestellt worden, „dass adoptierte Kinder wegen einer wegfallenden ,Inzest-Hemmung‘ungleich stärker der Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt seien“. Diese Gefahr sei bei homosexuellen Eltern besonders groß. Für diese Behauptungen gibt es laut Presserat keinen wissenschaftlichen Beleg, und sie entfalten eine diskriminierende Wirkung gegen Homosexuelle. „Sie stellen einen schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Pressekodex dar“, heißt es. Über den „FAZ“-Kommentar hatten sich 31 Leser beschwert. Joachim Huber

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