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Bohlen

© dpa

Fernsehen: Bohlen ist als "DSDS"-Juror ein Künstler

RTL muss Abgaben an die Künstlersozialkasse nachbezahlen, weil der Sender Dieter Bohlen - zu Unrecht - nicht als Künstler anerkannt hat.

Die Kommentare von Dieter Bohlen bei der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) sind Kunst. Das weiß der Juror seit Montag. Mehr noch als die anderen Schiedsrichter findet Dieter Bohlen stets starke Worte für schwache Auftritte bei „DSDS“. Was immer er dabei auf welchem Niveau äußert – Dieter Bohlen ist künstlerisch tätig. Das hat ihm das Sozialgericht Köln bescheinigt. Und weil die Juroren bei der RTL-Show als Künstler agieren, muss der Sender Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die Klage von RTL gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der KSK wurde vom Gericht abgewiesen. Somit muss der Sender rund 173 000 Euro nachzahlen. Gegen das Urteil kann beim Landessozialgericht Widerspruch eingelegt werden. RTL will Rechtsmittel prüfen.

In dem Fall ging es um Sendungen in den Jahren 2002 bis 2005. RTL hatte die Zahlung an die KSK verweigert. Nach Ansicht des Senders waren Bohlen und Co. nicht als Juroren, sondern als Experten tätig. „Sie beschränken sich darauf, die künstlerischen Leistungen der anderen zu bewerten“, sagte RTL-Anwalt Martin Reufels vor Gericht.

Mit Blick auf vergleichbare und höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts sagte der Vorsitzende Richter Dieter Volk, schon ein geringer Grad an eigenschöpferischer Leistung reiche aus, um eine Abgabenpflicht zu begründen. Die künstlerische Leistung bestehe etwa darin, zum Unterhaltungscharakter der Sendung beizutragen. Ob die Äußerungen der Jury spontan oder abgesprochen seien, spiele keine Rolle, ebenso wenig die Frage, auf welcher Ebene von Kunst sich die Kommentare bewegten. „Dass Dieter Bohlen ein Künstler ist – auch als Juror –, kriegt er jetzt schriftlich“, sagte Dieter Volk. Dagegen wird Bohlen nicht ernsthaft Einspruch einlegen wollen.

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