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Cornelius Gurlitt

© ZDF

Cornelius Gurlitt: Ethik des „Diensthandelns“

Eine Arte-Doku über den seltsamen Herrn Gurlitt, der weit über 1000 Kunstwerken fast ein halbes Jahrhundert lang in seiner Wohnung aufbewahrt hatte.

„Kann denn Handel Sünde sein?“ Es ist eine merkwürdig naive Frage, die Maurice Philip Remy in seinem Dokumentarfilm über den, wie es heißt, „seltsamen Herrn Cornelius Gurlitt“ stellt. Denn die Ethik des kommerziellen Umgangs mit Waren ist bekanntlich abhängig von den Umständen ihrer Herstellung, ihres Erwerbs oder ihres Vertriebs.

Dabei hat Cornelius Gurlitt, der Besitzer von weit über eintausend Kunstwerken, die er fast ein halbes Jahrhundert lang in seiner Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing aufbewahrt hatte und die seit zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Augsburg beschlagnahmt sind, wohl kaum mit Kunst gehandelt.

Kommerziell tätig aber war sein Vater, der Kunsthistoriker Hildebrand Gurlitt, der zeitweise in Zwickau ein progressiver Museumsdirektor, in Hamburg und Düsseldorf Kunstvereinsleiter und während eines Jahrzehnts im Dritten Reich Kunsthändler war. Ihn stellt denn auch Remys Dokumentation ausgiebig vor. Diese Gewichtung ist verständlich, denn es geht in der heutigen Diskussion über die Bilder aus Schwabing um deren Herkunft. Provenienzforschung ist hier zu Recht das Gebot der Stunde: Wurden die Bilder, die Cornelius Gurlitt von seinen Eltern erbte, einst unter unlauteren Umständen zusammengetragen, waren sie genötigten und verfolgten Eigentümern abgepresst, waren sie geraubt worden?

Ein Kunsthändler möchte Geld verdienen

Remy liefert keine Antworten; das bleibt die Aufgabe der gesondert damit betrauten Experten. Immerhin nennt er als Beispiel den Inhaber des Musikverlags C. F. Peters, der 1940 mehrere Gemälde an Gurlitt verkaufen musste, den Erlös jedoch auf ein Sperrkonto überwiesen bekam. Aber Gurlitt sei eben ein Kunsthändler gewesen, sagt in Remys Film eine Kunsthistorikerin, „und ein Kunsthändler möchte Geld verdienen“. Das grenzt an Legitimierung. Ähnlich charakterisiert Remy den Nachlass von Hildebrand Gurlitt bei dessen Tod 1956: Es sei der „Warenbestand eines Händlers“ und zugleich das „Vermächtnis eines mutigen Sammlers“.

Mit der Eigentümerschaft des Sohnes und Erben wird allerdings ein anderes Kapitel aufgeschlagen. Hier geraten in Remys Film vor allem staatliche Institutionen auf den Prüfstand. Zuallererst der Gesetzgeber: Er hatte es versäumt, bei Eigentumsdelikten unter Bedingungen von Terrorherrschaft die Verjährungsfristen aufzuheben. Im jüngsten Fall, der Sammlung Gurlitt, kommt aber ein Weiteres hinzu: das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Das Interview mit dem in Augsburg leitenden Beamten schafft ganz offensichtlich keine Klarheit. Dass in einer angeblichen Steuerstrafsache ein riesiges Bilderkonvolut in Beschlag genommen wurde und dass kein Dialog mit dem Betroffenen gesucht wurde, bleibt fragwürdig. Wir hören die Sprache nicht einer moralischen, sondern allein der instrumentellen Vernunft: „Bei unserem Diensthandeln“, so der Oberstaatsanwalt, „ist die Strafprozessordnung die einzige Richtschnur. Von ethischen Kriterien können wir uns nicht leiten lassen.“

„Der seltsame Herr Gurlitt“. Arte, Mittwoch, 21 Uhr 50.

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