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Auf Konten von Kino.to fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

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Diskussion um Urheberrecht: Prozess gegen die Macher von Kino.to beginnt

Heute beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der illegalen Website. Der Mann muss sich wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts verantworten. Doch auch die Debatte darüber wird neu befeuert.

Statt Krimis gibt’s eine Nachricht von der Kriminalpolizei: „Diese Website wurde wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht gesperrt!“ Das Portal Kino.to, auf dem mehr als eine Million Links zu geschützten Filmen aus Kino und Fernsehen zugänglich waren und das zu den den Top 50 der am häufigsten angeklickten Internetseiten in Deutschland gehörte, ist seit einer Razzia im Juni 2011 nicht mehr zugänglich. Am Dienstag beginnt in Leipzig nun der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der illegalen Website. Der Mann muss sich wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts vor Gericht verantworten. Doch mit der Verhandlung wird auch die Debatte um das Urheberrecht neu befeuert.

Der Fall Kino.to ist für die Musik-, Film- und Verlagsbranche ein Menetekel – rund sieben Prozent aller Internetnutzer in Deutschland laden illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunter, wie aus einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung hervorgeht. Die drei Verbände der Branchen beklagen, dass 24 Prozent der Bevölkerung das Ansehen von aktuellen Kinofilmen auf Plattformen wie Kino.to für rechtlich erlaubt halten.

Die Verbände fordern deswegen wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts. Kritiker warnen jedoch vor einer Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Sie finden Anklang in großen Teilen der Bevölkerung, wie im Februar die Demonstrationen gegen das internationale Acta-Abkommen gezeigt haben.

In Leipzig sind nach dem Prozessauftakt am Dienstag zunächst vier weitere Verhandlungstage eingeplant. Der Angeklagte soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

„Es ging bei Kino.to rein darum, Geld zu machen“

Anfang Dezember wurde bereits in einem vierten Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig ein 33-jähriger Webdesigner wegen Mitarbeit bei Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen.

„Es ging bei Kino.to rein darum, Geld zu machen“, sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionenumsätze mit Onlinewerbung erzielt. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Doch nur knapp einen Monat nach der Razzia im Juni ging mit Kinox.to ein neues illegales Videoportal an den Start. Die anonymen Betreiber des Klons warfen auf ihrer Website der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und den Behörden vor, „harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern“ zu stellen. Die GVU bereitet gegen Kinox.to derzeit einen Strafantrag vor, sagte Sprecherin Christine Ehlers. Denn nur eine Strafverfolgungsbehörde könne die Seite vom Netz nehmen.

Beim Dienstag beginnenden Prozess in Leipzig tritt die GVU als Nebenklägerin auf. „Wir erhoffen uns von dem Prozess auch eine Signalwirkung“, sagte Ehlers. Dahingehend, solche Seiten weder zu betreiben noch zu benutzen. Erst nach der Razzia im vergangenen Juni sei vielen Leuten offenbar bewusst geworden, dass es sich bei Kino.to um ein illegales Portal gehandelt habe.(mit dpa)

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