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Eine Aktion und zwei gegensätzliche Urteile: Gericht: „Pranger der Schande“ bei „Bild“ unzulässig

Durfte die "Bild"-Zeitung rechte Hetzer an den Pranger stellen? Das Landgericht München sagte Ja, das Oberlandesgericht sagt Nein

Der Gerichtsstreit um den „Pranger der Schande“ bei „Bild“ und bild.de geht weiter. Das Oberlandesgericht München hat nun, anders als die Vorinstanz, die Aktion der Springer-Zeitung als eine Verletzung der Persönlichkeit eingestuft, berichtet der Branchendienst meedia.de. Die „Bild“-Zeitung hatte im Oktober des vergangenen Jahres rechte Hetzer in den sozialen Netzwerken auf einer Doppelseite mit Posting, Profilbild und Klarnamen gezeigt. Eine Betroffene hatte dagegen geklagt, das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die zeitgeschichtliche Relevanz der Veröffentlichung überwiege.

Das Oberlandesgericht sah dagegen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, es hätte nach Meinung der Richter genügt, wenn „Bild“ die Profile und Postings ohne die Möglichkeit der Identifizierung veröffentlicht hätte. Ob Springer gegen die Entscheidung vorgehen wird, war am Montag noch unklar. Bisher hat der Verlag solche Urteile nicht auf sich sitzen lassen. Der Deutsche Presserat hatte die Springer-Aktion im Dezember insofern gebilligt, als das Ethik-Gremium geurteilte hatte, dass es sich bei den Hass-Postings um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren gehandelt habe. Joachim Huber

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