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Streitet sich mit dem Satiremagazin "Titanic": Papst Benedikt XVI.

© dpa

Einstweilige Verfügung: Papst Benedikt geht gegen die „Titanic“ vor

Urin oder Limonade? Ein gelber Fleck auf der Soutane von Papst Benedikt XVI. beschäftigt Gerichte und Gemüter. Auslöser ist eine provokante Titelseite des Satiremagazins "Titanic".

Friede auf Erden ist für den Papst ein wichtiges Anliegen. Doch nun hat das Oberhaupt der katholischen Kirche einen juristischen Streit entfacht. Es geht um: ihn selbst. Beziehungsweise ein Foto von ihm, das auf der aktuellen Ausgabe der „Titanic“ zu sehen ist.

Unter dem Titel „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“ zeigt die Satirezeitschrift den grüßenden Papst mit einem gelben Fleck auf Schritthöhe seines weißen Gewands. Auf der Rückseite des Magazins ist auf Gesäßhöhe der Soutane ein brauner Fleck zu sehen, dazu die Zeile: „Noch eine undichte Stelle gefunden!“

Das Bild verärgert Papst Benedikt XVI offenbar so sehr, dass er es am Dienstag per einstweiliger Verfügung vom Hamburger Landgericht hat verbieten lassen. Unter Androhung eines Ordnungsgeld von 250 000 Euro darf die „Titanic“ die Hefte nicht weiter verbreiten. Im Netz wurden die Bilder am Dienstagabend mit dem Hinweis „Verboten!“ geschwärzt.

Video: Streit um Papst-Cover geht weiter:

„Titelbild und Rückseite der aktuellen Titanic-Ausgabe sind rechtswidrig. Sie verletzen den Heiligen Vater in seinen Persönlichkeitsrechten“, sagte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. „Titanic“ überschreite jedes Maß an Zumutbarem. Die Bonner Anwaltskanzlei Redeker, Sellner und Dahs war von Erzbischof Angelo Becciu im Namen des Papstes beauftragt worden, dem in Frankfurt ansässigen Magazin eine Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Der in der Kanzlei tätige und auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Gernot Lehr übernahm den Fall, er hatte auch Bundespräsident Christian Wulff vor seinem Rücktritt vertreten.

Der Rechtsstreit ist wohl noch nicht beendet

Die „Titanic“ unterschrieb die Unterlassungserklärung allerdings nicht, deshalb kam es jetzt zu der einstweiligen Verfügung. Doch damit ist der Rechtsstreit wohl noch nicht beendet. Denn nach Ansicht von „Titanic“-Chefredakteur Leo Fischer handelt es sich um ein Missverständnis. Der aktuelle Titel zeige einen Papst, der nach Aufklärung der Spitzelaffäre Vatileaks feiert und im Überschwang „ein Glas Limonade“ über seine Soutane verschüttet habe. Die braunen Flecken seien Spuren einer Schokoladentorte, die dem Papst überreicht worden sei und auf die er sich versehentlich gesetzt habe. „Wir zeigen den Papst also von einer sehr menschlichen Seite“, sagte Fischer. „Wir hoffen jetzt darauf, dass sich der Papst auf seine christliche Nächstenliebe besinnt und die ,Titanic‘ nicht verbietet“, sagte Fischer.

Sollte der Vatikan allerdings bei seiner vermeintlichen Fehlinterpretation bleiben, würde sich die „Titanic“ gegen die einstweilige Verfügung wehren. „Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen – bis hin zum Jüngsten Gericht“, sagte Fischer. Zwar ist es das erste Mal, dass ein Papst zivilrechtlich gegen „Titanic“ vorgeht – allerdings nicht das erste Mal, dass das Magazin Ärger wegen satirischer Darstellung von Glaubensinhalten bekommt. Zuletzt hatte es im April 2010 den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche aufgegriffen und auf dem Titelbild einen Priester gezeigt, dessen Gesicht sich dem Genitalbereich des gekreuzigten Jesus zuwendet. 18 Strafanzeigen gingen ein, die Staatsanwaltschaft Frankfurt lehnte die Einleitung eines Strafverfahrens gegen „Titanic“ aber ab. Der Deutsche Presserat wies Beschwerden über die Kirchen-Karikatur ebenfalls als unbegründet zurück.

Auch dieses Mal wird die „Titanic“ wieder recht bekommen, ist Fischer überzeugt: „Satire hat in Deutschland einen weiten Spielraum. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir Erfolg haben werden.“ Sollte eine Einigung mit Benedikt XVI. nicht zustande kommen, werde das Heft möglicherweise ohne Titel verkauft. Eines steht jetzt schon fest: Bessere Werbung hätte der Papst dem Magazin kaum bescheren können.

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