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EuGH stärkt Recht der Sender auf Kurzberichte: Information der Bürger geht vor

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Informationsfreiheit der Bürger bei TV-Kurzberichten zu Fußballspielen und anderen Großereignissen gestärkt.

Laut einem am Dienstag in Luxemburg ergangenen Urteil müssen die Inhaber exklusiver Übertragungsrechte anderen Sendern Material für Kurzberichte zur Verfügung stellen und dürfen dafür nur technisch bedingte Kosten berechnen. (Az: C-283/11). Im entschiedenen Fall hatte der Privatsender Sky Österreich die Exklusivrechte der Fußball-Europa-League für 2009/10 und 2011/12 erworben und sich geweigert, dem Sender ORF sendefähiges Material für Kurzberichte kostenlos zu überlassen. Zu Unrecht, wie die EuGH-Richter befanden. Rechteinhaber haben nur Anspruch auf die mit dem Zugang zum Satellitensignal verbundenen Kosten. Bei Sky Österreich beliefen sie sich auf null Euro.

Der Gerichtshof verweist darauf, dass die kostenlose TV-Kurzberichterstattung in Nachrichtensendungen erfolgen darf, allerdings sind diese Ausschnitte auf 90 Sekunden begrenzt. In Deutschland ist die Kurzberichterstattung seit 2001 im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. AFP/jbh

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