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Rechtskräftig festgestellt: Eva Herman hat NS-Familienpolitik gelobt

Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen das "Hamburger Abendblatt" aus dem Springer-Verlag auf.

Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Wie der VI. Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe entschied, hat das „Hamburger Abendblatt“ Herman mit ihren Äußerungen über das Mutterbild während der Zeit des Nationalsozialismus korrekt zitiert. Damit muss sich Herman vorhalten lassen, dass sie bei einer Buchvorstellung das in der NS-Familienpolitik verankerte Mutterbild gelobt hatte.

Hintergrund des Streits war eine Pressekonferenz am 6. September 2007, bei der Herman ihr neues Buch mit dem Titel „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ vorstellte. Dabei hatte Herman erklärt, dass das Bild der Mutter in Deutschland wieder mehr Wertschätzung erfahren müsse, ähnlich der Wertschätzung, die Mütter während des Nationalsozialismus erfahren hätten. Dieses Mutterbild sei von den 68ern später leider abgeschafft worden. Das „Hamburger Abendblatt“, eine Zeitung des Axel-Springer-Verlages, hatte diese Aussagen in einem Artikel wiedergegeben.

Herman sah sich daraufhin falsch zitiert. Sie verlangte vom Axel-Springer-Verlag eine Richtigstellung sowie eine Geldentschädigung. Das Oberlandesgericht Köln hatte Herman 2009 wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts noch eine Entschädigung in Höhe von 25 000 Euro zugesprochen.

Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch das Recht am eigenen Wort und schütze den Einzelnen davor, dass ihm falsche oder entstellte Äußerungen zugeschrieben werden. Eine Verletzung dieses Rechts könne zu einer Entschädigungszahlung führen. Das „Hamburger Abendblatt“ habe aber die Äußerung „weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben“, begründeten die Richter ihre Entscheidung unter dem Aktenzeichen VI ZR 262/09. Hermans Aussage würde sich gemessen an Wortwahl, Zusammenhang der Gedankenführung und Stoßrichtung nur so deuten lassen, wie es das „Hamburger Abendblatt“ getan habe.

Der Springer-Verlag feiert seinen Sieg im Rechtsstreit. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht, sagte: „Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert.“ Selbstverständlich müssten auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen – alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus. Mit unabhängiger publizistischer Arbeit hätte dies nichts mehr zu tun, erklärte Soehring. anm/epd

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