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Mit Internet-Hassbotschaften verhält es sich ähnlich wie mit Spam-Mails. Ganz wird man sie nicht mehr los.

© Jens Schulze, epd

Update

Facebook, Twitter, Google: Maas droht bei Hassbotschaften mit Millionen-Geldbußen

Ein Jahr nach der Ankündigung stellte Bundesjustizminister Heiko Maas seinen Gesetzentwurf vor, mit dem er Netzwerke wie Facebook und Twitter zu schärferem Vorgehen gegen Hatespeech zwingen will.

Weder Aufsichtsbehörde noch Abwehrzentrum, dafür aber drakonische Strafzahlungen und regelmäßige Rechenschaftspflichten. Bundesjustizminister Heiko Maas hat am Dienstag den seit langem erwarteten Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem Social Networks wie Facebook, Twitter und Google dazu gezwungen werden sollen, beim Entfernen von Hassbotschaften und anderen strafbaren Inhalten entschiedener und schneller vorzugehen. „Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße“, erklärte Maas bei der Vorstellung des Referentenentwurfs, der noch am gleichen Tag in die Ressortabstimmung gehen sollte.

Twitter löscht besonders langsam

„Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht“, sagte der SPD-Politiker bei der Präsentation einer Untersuchung von Jugendschutz.netz, in der überprüft wurde, wie Löschpraxis von Facebook, Twitter und Youtube im Januar und Februar ausgesehen hat. Besonders schlecht schnitt dabei Twitter ab. Nur eine von hundert Nutzermeldungen wurde gelöscht, in keinem Fall innerhalb von 24 Stunden. Facebook löschte oder sperrte 39 Prozent der von den Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte, ein Drittel davon innerhalb eines Tages. Geradezu vorbildlich verhielt sich der zu Google gehörende Videodienst Youtube. 90 Prozent der als strafbar gemeldeten Beiträge wurden entfernt, in 82 Prozent der Fälle innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

Mit dem Gesetzentwurf will Maas nun verbindliche Standards setzen, wie die Betreiber sozialer Netzwerke mit Beschwerden umgehen müssen. „Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten ist nach unserem Vorschlag eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen“, erläuterte der SPD-Minister, der in den zurückliegenden Monaten für seine Zurückhaltung gegenüber den Netzwerken in der Kritik stand.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Nutzerbeschwerden unverzüglich auf eine strafrechtliche Relevanz geprüft werden sollen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. Alle strafbaren Inhalte sollen zudem spätestens sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde aus dem Netz verschwinden müssen. Die Betreiber der Netzwerke sollen zudem verpflichtet werden, ihren Nutzern ein leicht erkennbares und gut verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten.

Vierteljährliche Berichtspflicht vorgesehen

Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. Diese Berichten sollen im Bundesanzeiger und auf den Webseiten der Anbieter veröffentlicht werden. Die Netzwerke müssen darüber hinaus einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen. So soll es den Nutzern erleichtert werden, Ansprüche gegen die Anbieter durchzusetzen.

Facebook kündigte an, den Entwurf zu prüfen. „Wir haben klare Regeln gegen Hassrede und arbeiten hart daran, solche Inhalte von unserer Plattform zu entfernen. Bis Ende des Jahres werden über 700 Personen in Berlin gemeldete Inhalte für Facebook bearbeiten“, teilte ein Sprecher mit. Der Zentralrat der Juden begrüßte den Gesetzentwurf. „Wir wollen weder eine Internetpolizei noch eine Gesinnungskontrolle. Wo aber zum Hass aufgestachelt wird und die Rechtsnormen unserer Demokratie ihre Geltung zu verlieren drohen, müssen wir einschreiten. Denn mit verbaler Zündelei beginnt es, und mit Gewalt gegen Menschen endet es“, sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster. Für Konstantin von Notz ist der Entwurf überfällig. „Daneben braucht es aber auch besser ausgestattete und qualifizierte Strafverfolgungsbehörden, sonst werden weiterhin zu viele Strafverfahren eingestellt“, kritisiert der Grünen-Politiker. „Daran ändern auch die neuen Vorschläge nichts.“

Maas hatte im vergangenen Jahr den Internet-Konzernen eine Frist bis diesen März gesetzt, um ihr Vorgehen gegen die Hass-Kommentare zu verbessern. Ansonsten drohten Geldbußen. Damit müssen die Unternehmen künftig rechnen, sollten sie die extremistischen Kommentare nicht schnell genug löschen. (mit dpa und rtr)

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