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Derzeit beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 17,50 Euro pro Haushalt. Kommt die ARD-Anmeldung durch, wird es dabei nicht bleiben.

© dpa

Flüchtlinge und Fernsehen: Asylbewerber von Rundfunkbeitrag befreit

Nachdem Flüchtlinge in Sammelunterkünften angeschrieben worden waren, wird nun betont: Für Asylbewerber gilt keine Rundfunkbeitragspflicht.

Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Darauf hat der Beitragsservice von ARD und ZDF am Montag in Köln unter Berufung auf den entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag hingewiesen. Städte und Kommunen seien darüber informiert worden.

Flüchtlinge in Sammelunterkünften angeschrieben

„Angesichts der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen haben wir mit den Städten und Kommunen eine unbürokratische Lösung vereinbart, damit Flüchtlinge - auch wegen der Sprachbarriere - nicht selbst in Kontakt mit dem Beitragsservice treten müssen“, erklärte Eva-Maria Michel, Justiziarin beim WDR und Leiterin der Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Sie appellierte an Städte und Gemeinden, dem Beitragsservice ihre Asylbewerberunterkünfte zu melden und so sicherzustellen, dass die Asylbewerber nicht automatisch angeschrieben werden. „Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System sperren“, hieß es.

Der Beitragsservice war im Februar in die Kritik geraten, weil Flüchtlinge in Sammelunterkünften in Dortmund angeschrieben worden waren. Die 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangene Verwaltungsgemeinschaft betonte, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, und kündigte ein vereinfachtes Verfahren an. KNA/epd

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