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Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag erhoben. Bislang generierte er 1,6 Milliarden Überschuss

© dpa

Früher GEZ, heute Rundfunkbeitrag: Schwarzsehen bleibt Risiko

890 000 Vollstreckungsersuche gab es gegen Schwarzseher allein 2014. Formale Mängel sind keine Ausrede für Nicht-Zahler, urteilten jetzt BGH-Richter.

Zahlen Schwarzseher ihren Rundfunkbeitrag nicht, können sie sich bei einer von den Sendern veranlassten Zwangsvollstreckung nicht einfach wegen formaler Mängel herausreden. Das maschinell erstellte Vollstreckungsersuchen des zuständigen Senders müsse weder ein Dienstsiegel noch eine Unterschrift aufweisen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ: I ZB 64/14)

Richter halten Vollstreckung für rechtmäßig

Auch sei es nicht erforderlich, dass neben dem aufgeführten „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalten (früher GEZ) der Sender selbst ausdrücklich als Gläubiger mitsamt Anschrift, Rechtsform und Vertretungsverhältnissen benannt wird. Der BGH erklärte damit das von den Anstalten veranlasste Vollstreckungsverfahren gegen Schwarzseher für rechtmäßig.

Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Nagold bei Stuttgart seine Rundfunkgebühren nicht gezahlt und das Vollstreckungsverfahren des Südwestrundfunks (SWR) für formal fehlerhaft gehalten. Während das Amtsgericht Nagold zugunsten des Senders entschied, stimmte das Landgericht Tübingen dem Schuldner zu und lehnte die Eintragung des Mannes in das öffentliche Schuldnerverzeichnis ab. In dem maschinell erstellten Vollstreckungsersuchen des SWR werde nicht klar, dass die Rundfunkanstalt der Gläubiger sei und nicht der ebenfalls aufgeführte Beitragsservice. Es fehlten zudem Dienstsiegel und Unterschrift des Behördenleiters.

Der BGH sah jedoch keine formalen Mängel im Vollstreckungsersuchen des SWR und hob die Entscheidung des Landgerichts wieder auf. Bei maschinell erstellten Schreiben seien Unterschrift und Dienstsiegel nicht erforderlich.

2014 gab es 890 000 Vollstreckungsersuche

Nach Angaben des Beitragsservices wurden allein 2014 bundesweit rund 890 000 Vollstreckungsersuchen gegen Schwarzseher veranlasst. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 44 Millionen Beitragszahlerkonten. epd/jbh

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