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Selbst das ist keine Beleidigung: Jan Böhmermann versucht sich an "Wetten, dass...?"

© dpa

Generalstaatsanwalt sieht ebenfalls keine Beleidigung: Erdogan scheitert mit Beschwerde im Fall Böhmermann

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz lehnt Erdogans Beschwerde im Fall Böhmermann als unbegründet ab.

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Beschwerde des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall des ZDF-Moderators Jan Böhmermann zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Mainz habe eingehend begründet, warum aus ihrer Sicht das Schmähgedicht Böhmermanns keine strafrechtlich relevante Beleidigung Erdogans sei, teilte die Behörde am Freitag mit. Im Fall einer Anklageerhebung sei eine Verurteilung nicht wahrscheinlicher als ein Freispruch.

Der TV-Moderator Jan Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Zuvor betonte Böhmermann allerdings: Anders als Satire sei solch ein „Schmähgedicht“ in Deutschland nicht zulässig. Diesen Zusammenhang berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung.

Böhmermann konnte keine Absicht zur Beleidigung nachgewiesen werden

Die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und wegen Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs waren vorige Woche eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es Böhmermann nicht nachgewiesen werden könne, dass er Erdogan wirklich beleidigen wollte. Unabhängig von dem Verfahren in Rheinland-Pfalz gibt es noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann vor der Zivilkammer in Hamburg Anfang November. Beim ZDF sitzt der Moderator fest im Sattel: Sein Vertrag wurde bis Ende 2017 verlängert. In der vergangenen Ausgabe von "Neo Magazin Royale" versuchte sich Jan Böhmermann an einem Remake von "Wetten, dass...?"

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