zum Hauptinhalt

Gerichtsurteil: Heilung unwahrscheinlich

Das Arbeitsgericht hat entschieden. Der WDR muss geschassten Redakteur Klaus Martens weiterbeschäftigen.

Der Westdeutsche Rundfunk muss Klaus Martens weiterbeschäftigen. Die fristlose Kündigung des Redakteurs, die der Sender am 19. Mai 2010 ausgesprochen habe, sei unwirksam, urteilte das Arbeitsgericht Köln am Donnerstag. Der WDR hatte die Kündigung damit begründet, dass Martens in dem ARD-Film „Heilung unerwünscht“ gegen Programmgrundsätze verstoßen und gegenüber dem Sender falsche Angaben gemacht habe. Der Sender will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach werde entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Film, der am 19. Oktober 2009 im Ersten Programm ausgestrahlt wurde, befasste sich mit einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte angeblich ohne schwere Nebenwirkungen helfen soll. Neben inhaltlicher Kritik am Film wurden auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut. Martens hatte kurz nach der Ausstrahlung ein gleichnamiges Buch zum selben Thema veröffentlicht. Die These des Autors war, dass Pharmaunternehmen die Einführung des Mittels verhinderten.

Martens trat am 21. Oktober 2009 auch in der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ auf. Nach der Ausstrahlung wurde bekannt, dass die Markteinführung der Creme für November 2009 geplant war. Kritiker monierten damals, dass mithilfe der ARD ein noch nicht ausreichend erforschtes Medikament vermarktet werde.

WDR-Intendantin Monika Piel hatte zur Aufklärung der Vorwürfe auch die interne Revision des Senders einbezogen. Martens habe seine Vorgesetzten wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht, hieß es damals. epd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false