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Thüringens AfD-Fraktions- und Landeschef Björn Höcke.

© dpa

"Hitlergruß"-Urteil: Gericht erlaubt Bild von AfD-Politiker Höcke mit ausgestrecktem Arm

Nach einem Gerichtsurteil darf die "taz" Björn Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen - aber nicht in Verbindung mit einer bestimmten Überschrift.

Die Tageszeitung „taz“ darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt weiter ein Bild von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen. Allerdings dürfe dieses Foto nicht in Verbindung mit einer zunächst gewählten Überschrift „Hitlergruß im Abendland“ verwendet werden, erklärte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier am Mittwoch in Erfurt. Er begründete dies mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Die „taz“ hat die Überschrift des auf ihrer Internetseite verbreiteten Artikels über eine Demonstration in Erfurt mittlerweile in „Höcke nimmt Maß“ geändert. Der AfD-Landes- und Fraktionschef gilt innerhalb seiner Partei als Rechtsaußen. Für Schlagzeilen sorgte er mit einer umstrittenen Rede über den „afrikanischen Ausbreitungstyp“.

Die „taz“ hatte am 20. Mai auf ihrer Internetseite taz.de über eine AfD-Kundgebung zu einem geplanten Moschee-Neubau in Erfurt berichtet. Dazu ist ein Foto zu sehen, auf dem Höcke den rechten Arm hebt. Höcke hatte der „taz“ daraufhin eine Unterlassungserklärung geschickt, die das Blatt laut Anwalt aber nicht unterschrieb.

Höcke hatte auch Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) auf Schadensersatz verklagt, weil dieser den „taz“-Artikel auf Twitter retweetete, also nur kommentarlos weitergeleitet hatte. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. dpa/meh

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