zum Hauptinhalt
Als „Weltereignis“ bezeichnet Staatspräsident François Hollande (r.) das Abkommen mit Google-Manager Eric Schmidt. Foto: rtr

© Reuters

Leistungsschutzrecht: Neumann: "Googles Marktmacht nicht forcieren"

Soll, muss Google Verlagen für die Nutzung ihrer digitalen Inhalte Geld zahlen? Deutsche Verleger verzichten auf einen Pakt. Auch Kulturstaatsminister Neumann hält den Kompromiss in Frankreich für keine Alternative.

Die deutschen Verleger wollen keinen Pakt mit Google eingehen, wie es jetzt François Hollande getan hat. Der französische Staatspräsident höchstpersönlich hatte am Freitag einen Vertrag mit Google-Manager Eric Schmidt unterzeichnet, wonach der US-Konzern 60 Millionen Euro in einen Fonds zahlt, der den französischen Pressehäusern „den Übergang in die digitale Welt“ erleichtern soll. Im Gegenzug verzichtet die Regierung auf das Gesetz zum Leistungsschutzrecht und damit darauf, dass Google Verlagen Geld für die Nutzung ihrer digitalen Inhalte hätte zahlen müssen.

„Dies ist kein Vorbild für Deutschland“, teilten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die französische Lösung habe den „Nachteil, dass sie sich nur auf einen einzigen Aggregator – Google – bezieht“. Gegenüber anderen Aggregatoren, die in gleicher Weise agierten oder dies erst in Zukunft noch tun würden, hätten die französischen Verlage nun kein Rechtsmittel mehr in der Hand, da einem anderen Aggregator von der französischen Regierung kaum erneut mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Presse gedroht werden dürfte. „Eine drohende gesetzliche Lösung als Druckmittel fällt also aus, die Verlage können künftig nur auf Erfolge auf dem Verhandlungsweg hoffen.“ Christoph Keese, Cheflobbyist des Axel Springer Verlags („Bild“, „Welt“) und einer der beiden Sprecher der Arbeitsgruppe Leistungsschutzrecht von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, brachte es deutlicher auf den Punkt: „Frankreichs Lösung ist eine Wette auf das Google-Monopol“.

Einen Vorteil aber hat das Abkommen dann nach Ansicht der deutschen Verleger doch: Google sehe offenbar ein, „dass das Aggregieren von Inhalten Dritter zur Verfolgung eigener Geschäftsmodelle Geld kostet“. Aus diesem Grund begrüßt ebenso Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien, das französische Modell. Es sei gut, dass „Google auch in Frankreich in die Pflicht genommen wird – auch dort scheint man sich darüber einig, dass die Verlage an den Einnahmen Dritter zu beteiligen sind, die aufgrund der Verwertung verlegerischer Arbeit im Internet erzielt werden“, sagte er dem Tagesspiegel. Für Deutschland halte er allerdings weiterhin die gesetzliche Einführung eines Leistungsschutzrechts für die bessere Lösung: „Denn hiermit beziehen wir alle gewerblichen Suchmaschinenanbieter und Newsaggregatoren ein und lösen die Benachteiligung der Verleger im Netz dauerhaft.“

Nach dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zum Leistungsschutzrecht müssten Suchmaschinen wie Google und Nachrichtensammlungen eine Lizenz von Verlagen erwerben, wenn sie Teile der von den Verlagen erstellten Inhalte in ihren Suchergebnissen darstellen und nutzen wollen. Darunter fallen vor allem kurze Textfragmente, sogenannte „Snippets“, wie beispielsweise kurze Anläufe von Zeitungsartikeln im Netz.

Frankreich hatte eine dem Leistungsschutzrecht ähnliche Regelung geplant, die mit dem Abkommen obsolet sein dürfte. Auch in Deutschland will Google das Leistungsschutzrecht verhinden. Nach Ansicht von Kulturstaatsminister Neumann hat der Konzern da jedoch schlechte Karten: „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb profitorientierte Anbieter im Netz Inhalte gratis für ihre gewerblichen Zwecke nutzen sollen, für die Verlage und Journalisten investiert haben.“ Ein Kompromiss nach französischem Beispiel würde an dieser gesetzlichen Schieflage nichts ändern. „Da wir aber dauerhaft den Schutz geistigen Eigentums im Internet vorantreiben wollen, bleibt das Leistungsschutzrecht die bessere Wahl für Deutschland.“ Im Übrigen stütze der in Frankreich gefundene Kompromiss auch die Marktmacht Googles, sagte Neumann: „Das ist ein Umstand, den man eigentlich nicht noch forcieren sollte.“ Sonja Pohlmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false