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Am 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch die Haushaltsabgabe ersetzt.

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Neue Ausnahmeregelung bei Haushaltsabgabe: Bewohner in Heimen von Gebühr befreit

Am 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch die neue Haushaltsabgabe ersetzt. Kurz vor Inkrafttreten haben sich die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun darauf geeinigt, dass nicht in allen Fällen gilt: "Eine Wohnung, ein Beitrag".

Die Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf verständigt, dass Bewohner von Pflegeheimen ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. „Damit entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner“, teilte die ARD am Mittwoch mit.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel betonte, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdrücklich daran gelegen sei, „keine sozialen Härten entstehen zu lassen“. Gleichzeitig werde gerne übersehen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nicht einfach zur Disposition der Rundfunkanstalten stehen: „Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen.“ Ursprünglich war vorgesehen, dass beispielsweise auch Demenzkranke in Pflegeheimen einen ermäßigten Beitrag hätten zahlen sollen.

Damit haben sich die Intendanten kurz vor Inkrafttreten der neuen Haushaltsabgabe am 1. Januar auf eine Ausnahmeregelung geeinigt. Die Abgabe löst die bisherige GEZ-Gebühr ab. Künftig gilt, dass pro Wohnung ein Beitrag von monatlich 17,98 Euro gezahlt werden muss. sop

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