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Was schon Dagobert Duck wusste. Jede Geldanlage will geprüft sein.

© picture alliance / dpa

Öffentlich-rechtliche Geldvermehrung: Rundfunkbeitrag: Millionen für Milliarden

ARD, ZDF und Deutschlandradio legen die Überschüsse aus dem Rundfunkbeitrag gewinnbringend an. Nicht riskant, sondern renditeorientiert

1,5 Milliarden Euro auf dem Konto können eine schwere Bürde sein. So hoch soll der Überschuss Ende 2016 aus dem Rundfunkbeitrag sein. Die öffentlich-rechtlichen Sender – ARD, ZDF, Deutschlandradio – dürfen keinen Cent davon verwenden, die Summe muss einer Rücklage zugeführt werden. Was dann damit im Einzelnen passiert, darüber entscheiden die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und die Rundfunkpolitiker der Länder. Aber die Sender sind nicht untätig. Ihre Finanzabteilungen sind aufgerufen, das Mehr aus dem Beitrag zu mehren. Der Überschuss muss gewinnbringend angelegt werden, so schreibt es der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in Paragraf eins vor: Übersteigen die Gesamterträge der Anstalten „die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrages, sind die Beträge verzinslich anzulegen“.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verfolgt dabei „grundsätzlich eine konservative Anlagepolitik gemäß unserer Anlagerichtlinien“, sagte Sprecher Justus Demmer dem Tagesspiegel. Diese sei auf Sicherheit und nicht auf maximalen Gewinn ausgelegt. „Die Zinserträge sind, wie bei allen risikoarmen Anlageformen, aktuell minimal und werden von der KEF mit der Finanzbedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten verrechnet.“ Laut Demmer gibt es bei den via Überschuss gebildeten Rücklagen zwei Besonderheiten: Sie könnten nur sukzessive angelegt werden, weil sie auch nur nach und nach eingingen, und sie könnten nicht über Dezember hinaus festgelegt werden. Da endet die laufende Gebührenperiode.

Kurz- und mittelfristige Terminanlagen

Auch weitere befragte Sender, beispielsweise das Deutschlandradio, der Westdeutsche Rundfunk und der Südwestrundfunk (SWR), betonen den vorsichtigen Umgang mit den Überschuss-Millionen. Mehrheitlich werden schon bestehende Anlageformen genutzt. SWR-Justiziar Hermann Eicher sprach von „kurz- oder mittelfristigen Termingeldanlagen“. Diese Gelder würden von den übrigen Geldanlagen des SWR separiert. „Somit sind auch die hierdurch erwirtschafteten Zinsen eindeutig erfassbar.“

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen zwei Ziele miteinander verknüpfen. Einerseits müssen sie der Vorgabe folgen, wie sie KEF-Geschäftsführer Horst Wegner auf Tagesspiegel-Anfrage mitgeteilt hat: „Die KEF wird für die Anlage der Mehrerträge für die einzelnen Jahre der Beitragsperiode bestimmte Zinssätze zugrundelegen.“ Welche, darüber will die Kommission Ende Februar entscheiden.

Dann war da die mittlerweile berühmt-berüchtigte „Ekuador-Anleihe“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Eine Devisenspekulation im Jahr 1999, die statt der erwarteten Gewinnmarge einen Verlust von vier Millionen DM erbrachte. Und die so verheerend in der öffentlichen Wahrnehmung war, dass alle Sender inklusive MDR nur noch hochseriöse Finanzprodukte zeichnen.

Ob Termingeld oder Ekuador-Anleihe, bei einer Frage verfallen sämtliche Sender ins Schweigen: Was sich auf den jeweiligen Konten bereits angesammelt hat, was die Gesamtsumme sein wird. Und wie viel die Anlage der Gelder on top erbringen wird. Die 1,5 Milliarden Euro Überschuss müssen nicht die letzte Prognose gewesen sein. Joachim Huber

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