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Die Finanzierung von ARD & Co. bleibt umstritten.

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Update

Rundfunkbeitrag bleibt: Verfassungsgericht bestätigt Finanzierung von ARD und ZDF

Alles rechtens, urteilt das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz über den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender. Das nächste Urteil fällt am Donnerstag in Bayern.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz sieht keinerlei rechtliche Bedenken gegen den Rundfunkbeitrag. Die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur wies das Gericht in Koblenz am Dienstag ab. Die seinerzeit erfolgte Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in ihren Grundstrukturen bestätigt, sagte VGH-Präsident Lars Brocker bei der Verkündung des Urteils. Im Kern war es in dem Verfahren darum gegangen, ob das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das verneinte der VGH eindeutig. Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen. Laut Brocker sei auch auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten und Zahl der Mitarbeiter typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. „Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren“, sagte Brocker.

Auch verstoße es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass es unterschiedliche Regelungen für Privatpersonen und Unternehmen gibt. Beide Bereiche unterschieden sich so grundlegend voneinander, dass eine einheitliche Bewertung nicht zwingend erforderlich sei, urteilte das Gericht. Betrieblich genutzte Fahrzeuge beispielsweise ließen sich immerhin von der Steuer absetzen, was für reine Privatautos nicht gilt. Dass das Radio im Auto sogar intensiver als während sonstiger beruflicher Tätigkeiten genutzt werde, entspreche wiederum der allgemeinen Lebenserfahrung. Das habe der Gesetzgeber bei der Bemessung der Beiträge berücksichtigen dürfen.

Den Schlüssel, nach dem die Zahl der Beschäftigten in die Berechnung der Rundfunkabgabe für Betriebe einfließt, hielt das Gericht für unbedenklich. Die für die Gebühr anfallenden Kosten wirkten sich nach Auffassung der Kammer sowieso "gegenüber den sonstigen Betriebskosten nicht aus".

Die rheinland-pfälzische Landesregierung begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. "Ich bin froh über die klare Entscheidung, mit der erstmals höchstrichterlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags bestätigt wurde", erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Regelungen zum Rundfunkbeitrag erachte sie als "mittelstandsfreundlich", da das System günstigere Sätze vor allem für kleinere und mittlere Betriebe vorsehe. Die Firma Volkmann und Rossbach mit einem vergleichsweise großen Fuhrpark hielt es vor allem für ungerecht, wegen der Beiträge für Firmenwagen mehr als früher zahlen zu müssen. Die geschäftsführende Gesellschafterin Vanessa Volkmann zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht. „Wir haben jetzt damit umzugehen.“

Schon am Donnerstag wird die nächste wichtige Entscheidung zu dem Thema erwartet, dann will der bayerische Verfassungsgerichtshof über den Rundfunkbeitrag entscheiden. Der Anwalt Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben. Das Drogerieunternehmen attackiert nicht den Obolus nach Firmenautos, sondern nach Filialen. Je nach Anzahl der Beschäftigten fallen gestaffelte Beiträge an: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Monatsbeitrags von 17,98 Euro gezahlt werden. Am oberen Ende der Skala werden Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Beschäftigten mit 180 Beiträgen veranlagt. Der Mechanismus regelt, dass Rossmann nach eigenen Angaben für seine rund 1750 Märkte, in denen es weder Radios, Fernseher oder internetfähige Computer gibt, jährlich etwa 280.000 Euro Gebühren zahlt; würden alle Beschäftigte an einem Standort arbeiten, wären nur 39.000 Euro fällig.

Im Urteil am 15. Mai will Bayerns Landesverfassungsgericht auch über die Klage des Ingolstädter Anwalts Ermano Geuer befinden. Vereinfacht gesagt argumentiert er damit, beim Rundfunkbeitrag handele es sich um versteckte Steuer, weil er nicht für eine konkrete Nutzung erhoben werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil. Zum Erlass einer Steuer fehle den Bundesländern aber die Kompetenz.

Seit 2013 wird die Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks pro Wohnung oder bei Unternehmen pro Betriebsstätte und Fahrzeug berechnet. Die Zahl und die Art der Empfangsgeräte spielt anders als früher keine Rolle. ARD, ZDF und das Deutschlandradio konnten die Urteile bisher gelassen abwarten, der Rundfunkbeitrag hat sich als gerichtsfest erwiesen. Neben den VGH-Verfahren sind in Deutschland zahlreiche Prozesse anhängig. Allgemein wird erwartet, dass der Rundfunkbeitrag bis zum Bundesverfassungsgericht hochwandern wird.

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