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Muss vor Gericht: der Rundfunkbeitrag

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Rundfunkbeitrag vor Gericht: Warum den vollen Beitrag zahlen, wenn ich nur Radio höre?

Das Bundesverwaltungsgericht wird im März über die ersten 15 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandeln. Weitere Verfahren folgen

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag wird im März vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Gegen die Gebühr haben mehrere Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe geklagt, wie Präsident Klaus Rennert am Mittwoch sagte. Insgesamt seien an dem Gericht rund 25 entsprechende Verfahren anhängig. Die ersten rund 15 Klagen von Privatleuten sind für den 16. und 17. März terminiert. Weitere Verhandlungen über die umstrittene Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden im Jahresverlauf 2016 folgen. Seit dem 1. Januar 2013 muss der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig pro Haushalt gezahlt werden. Vor der Änderung fielen für ausschließliche Radionutzer niedrigere Kosten an. Gewerbe mussten die Zahl ihrer Rundfunkgeräte melden. Durch die Reform des Gebührensystems rechnen ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Vierjahresperiode von 2013 bis 2016 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 1,59 Milliarden Euro. Das Geld steht den Sendern derzeit nicht zur Verfügung, sondern liegt auf Sperrkonten. Was mit den Mehreinnahmen geschieht, entscheiden die Länder.

Klage von Privatleuten

Gegen den Rundfunkbeitrag geklagt haben unter anderem Privatleute, die entweder über gar kein Gerät oder nur über ein Radio zu Hause verfügen. Sie argumentieren, bei der Gebühr handele es sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle. Zudem verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ähnlich sehen dies auch die Gewerbetreibenden, deren Beitrag sich nun je nach Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Bei der Frage des Gleichbehandlungsgebotes machen sie geltend, dass Firmen mit mehreren Standorten gegenüber jenen mit weniger Betriebsstätten benachteiligt werden. Auch eine Berechnung „pro Kopf“ sei nicht zulässig, da sie Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Teilzeitkräften benachteilige.

Bisher hat sich der Rundfunkbeitrag als "gerichtsfest" erwiesen, in den Vorinstanzen wurden alle Klagen dagegen abgewiesen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, wird der Fall vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Von zwei Landesverfassungshöfen wurde der Rundfunkbeitrag bereits für rechtens erklärt.

Absenkung des Rundfunkbeitrages gefordert

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat sich unterdessen für eine weitere Senkung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Die unabhängige Gebührenkommission KEF werde voraussichtlich empfehlen, den Beitrag ab 2017 um 30 Cent auf dann 17,20 Euro pro Monat zu reduzieren, erklärte der CDU-Politiker am Mittwoch in Magdeburg. Haseloff kündigte an, er werde eine solche Empfehlung im Kreis seiner Amtskollegen unterstützen. Es zeige sich, dass eine funktionsgerechte Finanzausstattung der Rundfunkanstalten unter Wahrung der Beitragsstabilität möglich sei, sagte der Ministerpräsident. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürften in ihren Bemühungen um sparsames Verhalten nicht nachlassen. „Dies betrifft insbesondere die dringend erforderliche Reform der ausufernden Altersversorgung“, sagte Haseloff. Im Jahr 2014 nahmen die öffentlich-rechtlichen Sender insgesamt 8,32 Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag ein. (mit epd)

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