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Aufklärungsbedarf. Der Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wirft viele Fragen auf – so möchte der Bundestag unter anderem wissen, welche Rolle das Bundeskriminalamt in der Affäre spielte.

© dpa

Schwerer Verstoß gegen Persönlichkeitsschutz: Fotos von Edathys Wohnung gerügt

Die Aufnahmen von der Hausdurchsuchung bei Sebastian Edathy verstoßen gegen den Pressekodex. Keine gute Nachricht für die Lokalzeitung „Die Harke“.

Am Donnerstag hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen die niedersächsische Lokalzeitung „Die Harke“ ausgesprochen, die die Fotos auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. „Die Bilder sind ein schweren Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit“, urteilten die Vertreter des Presserats in Berlin.

Eine Aufnahme zeigt die aufgebrochene Haustür

Die Fotos vom 11. Februar geben einen Einblick in die Rehburger Wohnung des ehemaligen SPD-Bundespolitikers Sebastian Edathy, die nach kinderpornografischem Material durchsucht worden war. Eine Aufnahme zeigt die aufgebrochene Haustür und ein Fenster, bei dem die Jalousien halb hochgezogen sind.

Ein anderes Bild zeigt einen Raum vollgestellt mit Kartons und Kisten, Bilder an der Wand, im Hintergrund offensichtlich einen Beamten, der die Wohnung durchsucht. Fotografiert wurde von außen durch das Fenster in die Wohnung hinein. Damit hat „Die Harke“ laut Presserat gegen die Ziffer acht des Pressekodex’ verstoßen, wonach die Presse das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung achten soll. Bloßes Sensationsinteresse rechtfertige keine identifizierende Berichterstattung.

„Die Harke“-Chefredakteurin Martina Thielking-Rumpeltin hatte die Bilder verteidigt und sie trotz Protests von Lesern und vom Deutschen Journalisten-Verband nicht entfernen wollen. Nach der Entscheidung des Presserats müssen die Aufnahmen nun von der Seite genommen, dafür die Rüge auf der Website veröffentlicht werden. sal

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