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In Günther Jauchs (links) Talkshow sprachen Miriam und Jörg Kachelmann auch über die ehemalige Anklägerin des Wettermoderators. Die wehrt sich juristisch.

© Loos/dapd

Talk-Tumult: Kachelmanns Ex-Geliebte will "Günther Jauch"-Folge verbieten lassen

Der Fall Kachelmann geht in die nächste Runde. Claudia D., die ehemalige Geliebte des Wettermoderators, geht per einstweiliger Verfügung erneut gegen ihn vor. Kachelmann hatte sie in der Sendung als "Falschbeschuldigerin" bezeichnet.

Die ARD-Talksendung „Günther Jauch“ zum Fall von Jörg Kachelmann und dessen Freispruch hat juristische Folgen. Claudia D., die ehemalige Geliebte des Wettermoderators, geht mit zwei weiteren einstweiligen Verfügungen gegen Kachelmann vor. Kachelmann hatte sie in Jauchs Sendung als „Falschbeschuldigerin“ bezeichnet und ihr unterstellt „bewusst gelogen“ zu haben, sagte ihr Anwalt Manfred Zipper am Montag dem Tagesspiegel.

Mit der einstweiligen Verfügung wolle Claudia D., die Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt hatte, erreichen, dass die Folge künftig nicht mehr ausgestrahlt wird und auch nicht mehr in der ARD-Mediathek abrufbar ist. Am heutigen Dienstag sollen die entsprechenden Forderungen beim zuständigen Norddeutschen Rundfunk eingehen. Einen solchen Fall hat es in der Geschichte der ARD-Talksendungen bisher nicht gegeben, teilte ARD-Chefredakteur Thomas Baumann mit.

Aber schon während der Sendung gab es Streit um juristische Vorgänge. Der frühere Bundesinnenminister und FDP-Politiker Gerhart Baum empörte sich über die „Durchstechereien“ der Staatsanwaltschaft, die geheime Ermittlungsakten herausgab, worauf ein mediales Spektakel losging, in dem kein Richter seine Objektivität bewahren konnte. Baum forderte deshalb am Sonntag eine Staatshaftung für den Fall, dass sensible Daten aus einem internen Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit gegeben werden. „Wenn der Staat zunächst zahlen muss, wird er viel intensiver nach dem Leck suchen, als er das heute tut“, sagte Baum dem Tagesspiegel. Mit Geld sei der Schaden für die Betroffenen oft nicht wiedergutzumachen, eine Haftungspflicht habe aber eine „abschreckende Wirkung“.

Ralph Knispe, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, hält die Forderung für „im hohen Maße populistisch“. Zwar komme es vor, dass trotz Verbots vertrauliche Informationen von Staatsanwälten an die Presse gegeben würden, jedoch habe auch die Verteidigung größtenteils Akteneinsicht. Baum sei den Nachweis schuldig geblieben, dass das Leck tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft gelegen habe.

Sämtliche rechtspolitischen Sprecher der oppositionellen Bundestagsfraktionen halten eine Staatshaftung für überflüssig. Burkhard Lischka (SPD), sagte, es könne nicht sein, dass der Staat immer dann hafte, wenn private Daten auf unbekanntem Weg an die Öffentlichkeit gelangten. „Eine Regelungslücke sehe ich nicht“, sagte Lischka. Es reiche, dass der Verrat von Dienstgeheimnissen schon jetzt nach Paragraf 352b des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen sei. „Außerdem droht der Verlust des Jobs und es können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ich weiß gar nicht, wie man den Druck noch verstärken könnte“, sagte Lischka. Norbert Geis, rechtspolitischer Sprecher der CDU, würde eine Staatshaftung hingegen unterstützen.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, sieht die Verantwortung eher bei den Medien selbst. „Wir sind manchmal auf Informationen aus Justizkreisen angewiesen, aber wir dürfen uns nicht von der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung instrumentalisieren lassen“, sagte er. Während des Kachelmann-Prozesses sei dies offenbar der Fall gewesen: „Die Medien sollten sich darauf konzentrieren zu berichten, was im Gerichtssaal gesagt wird, nicht mit Vorabmeldungen Stimmung machen.“

Cornelia Haß, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistenunion, verteidigte das Vorgehen der Presse im Fall Kachelmann. Es gehöre zum „journalistischen Ehrgeiz“, Exklusivmeldungen auch zu bringen. Diese seien normalerweise ethischen Regeln unterworfen. „Aber die waren aus meiner Sicht von allen Beteiligten, der Klägerin und Kachelmann selbst, durch das eigene Verhalten außer Kraft gesetzt“, sagte Haß. „Die Sauereien“, die mit privaten Informationen während des Prozesses getrieben wurden, seien nicht allein Schuld der Medien.

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