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Das Magazin "Der Landser".

© Repro: Tsp

Umstrittenes Magazin "Der Landser": Mit spitzen Fingern

Das Familienministerium ist das einzige Bundesministerium, das eine Überprüfung des „Landser“ beantragen kann. Doch die Behörde zögert.

Wenn es sein muss, kann es schnell gehen. Einmal pro Woche tagen in Bonn die Experten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sie entscheiden, ob Musiktitel, Filme, Spiele, Bücher oder Ausgaben von Magazinen auf dem Index landen. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum will das Heft „Der Landser“ komplett verbieten lassen. Deshalb hat es sich Ende Juli an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium gewandt – doch die deutschen Behörden, so scheint es, schieben den Fall mit spitzen Fingern vor sich her.

„Es ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, wer innerhalb der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden diese Prüfungen vornehmen wird“, teilt ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit – dabei ist es als einziges Bundesministerium antragsberechtigt. Bereits Mitte August soll es vom Innenministerium die Anregung bekommen haben, eine Prüfung zu beantragen. Aber dazu konnte sich das Familienministerium offensichtlich noch nicht durchringen, obwohl es den Fall damit vom Tisch hätte und die Bundesprüfstelle zuständig wäre.

1984 hat die Prüfstelle den "Landser" zuletzt auf den Index gesetzt

Mehrfach hat die Prüfstelle „Landser“-Ausgaben auf den Index gesetzt, zuletzt 1984. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum fordert nun ein Verbot der kompletten Heftreihe aus dem zur Bauer Media Group gehörenden Pabel-Moewig-Verlag. Die jüdische Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Los Angeles beruft sich dabei auf eine Studie des deutschen Historikers Stefan Klemp. Er hatte festgestellt, dass einige der „historischen Helden“, die jeweils auf der zweiten Seite des Magazins vorgestellt werden, nachweislich an Kriegsverbrechen beteiligt waren, ohne dass dies erwähnt wurde. „Der Landser“ würde mit solchen Porträts die an der Vernichtung der Juden im Zweiten Weltkrieg beteiligten Verbände der SS glorifizieren und das Dritte Reich „reinwaschen“, argumentierte das Zentrum und forderte eine Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen Paragraf 86 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieser stellt die Verbreitung von Propaganda für verbotene Parteien oder Vereinigungen unter Strafe.

Die Soldatenporträts auf der zweiten Seite des Magazins sind umstritten.
Die Soldatenporträts auf der zweiten Seite des Magazins sind umstritten.

© Repro: Tsp

Das Familienministerium verweist darauf, dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundeskriminalamt (BKA) eine Prüfung anregen könnten. Beide Behörden zeigen sich über diesen Hinweis verwundert. Damit das BKA tätig werde, müsse erst eine Anzeige gegen den „Landser“ vorliegen, teilt die Behörde mit. Der Verfassungsschutz könne nur eine Prüfung anregen, wenn eine Publikation „erwiesen extremistisch“ sei. Das Familienministerium dagegen schon, wenn der Verdacht auf Kriegsverherrlichung bestehe, sagte eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Der Bauer-Verlag lässt sein Magazin selbst überprüfen

Derweil lässt der Bauer-Verlag selbst sein Magazin „von neutraler Seite rechtlich überprüfen“. Bisher hatte er betont, dass der „Landser“ mit den in Deutschland geltenden Gesetzen in Einklang stehe. Doch ist Bauer an einer Übernahme des britischen Radiosenders Absolute Radio interessiert und diese könnte durch den „Landser“ gefährdet werden. Anfang August hatte sich bereits der Analyst und Banker Bruce Fireman an die britische Rundfunkregulierungsbehörde Ofcom gewandt mit dem Hinweis, dass Bauer als Lizenzinhaber wegen des „Landser“ nicht geeignet sei. Vergangene Woche stellte dies auch ein Mitglied des britischen Oberhauses infrage. Es könnte also sein, dass sich der Fall „Landser“ für das Familienministerium von alleine erledigt.

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