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Fotografieren möglich: der Eiffelturm

© dpa

Urheberrecht: Fotos von Gebäuden nur noch mit Erlaubnis?

Ein Vorschlag aus dem EU-Parlament könnte die Freiheiten von Fotografen einschränken.

Können Urlauber ihre Fotos vom Eiffelturm, dem Riesenrad London Eye oder der Kirche Sagrada Familia in Barcelona künftig nicht mehr einfach so im Internet posten? Diese Sorge treibt die Piraten-Politikerin Julia Reda um. Die 28-Jährige sitzt im Europaparlament und ist für die Reform des Urheberrechts zuständig. Die EU will eine veraltete Richtlinie in die digitale Zeit holen, ein Report von Reda ist die Grundlage für die gemeinsame Position der Parlamentarier. In Deutschland darf man Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden, auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten. Das nennt sich Panoramafreiheit. Nicht alle EU-Staaten halten es so. In Frankreich gibt es keine generelle Panoramafreiheit.

Reda wollte das ändern und die Verwendung von Umgebungsfotos in allen Mitgliedsstaaten erlauben. Ihr Vorstoß ging nach hinten los. Ihr Parlamentskollege Jean-Marie Cavada von den Liberalen legte einen Gegenvorschlag vor. Die Forderung:: Wer Fotos oder Videos von fest installierter Kunst und öffentlichen Gebäuden gewerblich nutzen will, braucht die Einwilligung der Urheber.

Ein unmögliches Unterfangen

Nun hagelt es Kritik. Für jedes Bild eine Genehmigung einzuholen sei „ein unmögliches Unterfangen“, schreibt der Fotografenverband Freelens. „Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten.“ Der Verband fürchtet, dass nicht nur Profi-Fotografen von einer solche Regelung betroffen wären. Reda warnt, „dass du (...) für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist“. Erst dann dürfte man die Fotos auf Plattformen wie Facebook hochladen. Diese Seiten sicherten sich die kommerzielle Verwendung der Nutzerbilder zu. Die Einschränkung „würde Millionen von Europäern in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen.“

Die Facebook-Regeln dienen vor allem dem Zweck, dass das Netzwerk die Bilder selbst weiterverarbeiten kann, um sie anderen Nutzern anzuzeigen. „Wie die Plattformen darauf reagieren würden, wenn Bilder von öffentlichen Orten leichter Urheberrechte verletzen würden, bleibt offen“, schreibt die Fachseite für Internet-Recht iRights.info. Auch das Büro des Abgeordneten Cavada beteuert, es gehe nicht um die Verfolgung regulärer Internetnutzer. „Herr Cavada hatte nie das Ziel, Nutzer zur Kasse zu bitten oder ihre Freiheit im Internet einzuschränken.“ Es gehe um eine faire Entlohnung für Künstler durch Plattformen wie Facebook, Instagram oder Flickr.

Auch Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband sieht drohende Streitigkeiten. „In Deutschland würde das wahrscheinlich zu Problemen führen.“ Es gebe ein reges Abmahnwesen, bei dem Nutzer für Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Hirschler hofft, dass die Passage noch geändert oder ganz gestrichen wird. Das EU-Parlament will am 9. Juli über den Vorschlag abstimmen. Jessica Binsch, dpa

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