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Anas M. (Mitte) spricht vor dem Landgericht Würzburg neben seinem Rechtsanwalt Chan-jo Jun (Mitte links) zu Journalisten.

© dpa

Urteil vertagt: Keine Entscheidung im Würzburger Facebook-Prozess

In welchem Umfang muss Facebook unzulässige Inhalte von seiner Plattform tilgen? Der Konzern prüft, das Gericht verschiebt sein Urteil .

Das Landgericht Würzburg hat am Montag die aufsehenerregende Verhandlung zwischen Facebook und einem syrischen Flüchtling wegen verleumderischer Fotomontagen vertagt. Vor Gericht geht es um die Frage, in welchem Ausmaß Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Facebook wolle ein europaweites Löschen der beanstandeten Bilder und auch aller künftig vom Kläger gemeldeten Bilder prüfen, sagte Martin Munz, einer der Anwälte des sozialen Netzwerks vor Gericht. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.

Der Flüchtling Anas Modamani hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil ein Selfie, das er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden war. Damit wurde der falsche Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden dennoch hundertfach geteilt. Die Tatsachen waren schon vor Prozessbeginn unstrittig, Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Anas M. wollte aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.

Facebook will kein Schmerzensgeld bezahlen

Was für Facebook aber noch vor dem Urteil feststeht: Es wird für die Verbreitung verleumderischer Inhalte kein Schmerzensgeld an den Flüchtling zahlen. Der Anwalt des US-Internetkonzerns, Martin Munz, schloss eine Zahlung an den Kläger Anas Modamani kategorisch aus. In der mündlichen Güteverhandlung sagte Munz, eine Schmerzensgeldzahlung für Beiträge von Nutzern, die unverändert veröffentlich worden seien, komme auch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht in Betracht".

Der US-Konzern hat laut Modamanis Anwalt Chan-jo Jun die gemeldeten Beiträge trotz Meldung nicht gelöscht, sondern nur für deutsche Nutzer geblockt. Mit wenigen technischen Kniffen seien sie in Deutschland nach wie vor abrufbar, im EU-Ausland auch. Solche Verleumdungen seien überall in der EU strafbar, sagte Jun.

Nicht so kategorisch abgelehnt hatten die Facebook-Anwälte die Forderung, die bislang gemeldeten verleumderischen Beiträge über Anas Modamani in der EU nicht nur zu blocken, sondern zu löschen. Hier müsse man sich "mit unserer Mandantin beraten", sagte Munz. Allerdings sei dies nur für bereits gemeldete Bilder möglich und die in Zukunft gemeldet würden; nicht aber für ähnliche Bilder, die in Zukunft über Facebook verbreitet würden. Die dafür nötige Software bezeichnete Rechtsanwalt Munz als "Wunderwaffe", die es noch nicht gebe. Dem widersprach Jun und verwies etwa auf Microsofts Anwendung "PhotoDNA". (mit dpa/epd)

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