zum Hauptinhalt
Rundfunk oder Zeitung, das ist bei der „Tagesschau“-App die umstrittene Frage. F.: dpa

© dpa

"Kaputte Märkte": Verleger klagen gegen „Tagesschau“-App

Der Kampf zwischen den deutschen Verlegern und der ARD um die „Tagesschau“App spitzt sich zu.

Der Kampf zwischen den deutschen Verlegern und der ARD um die „Tagesschau“App spitzt sich zu. Acht Zeitungsverlage sind am Dienstag gegen die Anwendung für Smartphones und Tablet-Computer vor Gericht gezogen. Sie wehren sich gegen die „textdominante Berichterstattung in der ,Tagesschau’-App ohne jeglichen Sendungsbezug“, wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mitteilte. „Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte“ blieben von der verlegerischen Kritik unberührt.

Die Klage wurde nach BDZV-Angaben bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht. Wie der Vorsitzende des Verlegerverbandes NRW, Christian Nienhaus, beim Medienforum NRW sagte, gehörten zu den Klägern unter anderem die WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, der Axel Springer Verlag, die „Süddeutsche Zeitung“, der Verlag M. DuMont Schauberg sowie die „Rheinische Post“. Die „Tagesschau“-App ist eine Software, die Inhalte des Online-Angebotes der „Tagesschau“ auf moderne Handys (Smartphones) und Tablet-Computer wie dem iPad bringt.

Die Verlage sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen in der „Tagesschau“-App angeboten werden, den Zeitungen unrechtmäßig Konkurrenz machen. Solche kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF gefährdeten die Verlage, argumentierte Nienhaus. „Es geht darum, dass jemand steuerfinanziert kostenlose Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht“, sagte er.

„Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Klage auf den Rundfunkstaatsvertrag, der „presseähnliche“ digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer TV-Sendung verbietet.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel hat die Kritik an der „Tagesschau“-App zurückgewiesen. „Es kann gut sein, dass unsere sehr erfolgreiche ,Tagesschau’-App einigen Verlegern ein Dorn im Auge ist“, sagte Piel. „Aber ihrer Argumentation kann ich nicht folgen: Nicht jeder Text ist eine Zeitung.“ ZDF-Chef Markus Schächter kritisierte die Klage als „Schlacht von gestern“. Wer nicht ins Netz gehe, gehe ins Museum. dpa/Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false