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Nicht wirklich zu verbieten: Wahlwerbung der NPD in einem Berliner Briefkasten. Wie es zurzeit aussieht, kommt der TV-Spot der Partei nicht ganz so einfach ins Haus. Foto: dpa

© dpa

Harte Haltung: Warten auf Post

Der RBB bleibt beim Sendeverbot für NPD-Wahlspot. Noch hat die Partei keine Rechtsmittel eingelegt.

Der Streit um einen vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht ausgestrahlten NPD-Werbespot zur Wahl des Abgeordnetenhauses wird möglicherweise vor Gericht entschieden. Bis Montagnachmittag war beim Berliner Verwaltungsgericht allerdings noch kein Schreiben der NPD eingegangen. Ein Eilantrag könnte eine baldige Ausstrahlung des Wahlspots im RBB erwirken. Das Verwaltungsgericht hätte zu entscheiden, ob in einem NPD-Spot der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist oder nicht.

Sicher ist, der Sender bleibt bei seiner Weigerung, diesen Wahlspot auszustrahlen. Die NPD hatte bis Montagvormittag keinen geänderten Spot eingereicht, sagte ein RBB-Sprecher dem Tagesspiegel. Die öffentlich-rechtliche Anstalt hatte dies zur Bedingung gemacht, weil nach ihrer Auffassung der ursprüngliche Werbefilm den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In diesem Spot wird den Angaben zufolge der Eindruck erweckt, dass dort genannte und gezeigte Straftaten nur von Ausländern begangen werden. Die NPD hatte sofort eine Klage gegen die RBB-Entscheidung angekündigt. Ein NPD-Sprecher erklärte am Montag auf Nachfrage, ein Anwalt sei damit beauftragt, die Umstände eines Eilantrag zu prüfen und diesen zu stellen.

Kurz vor 20 Uhr sind im RBB derzeit die Werbespots der Parteien für die Wahlen zu sehen. Am Montagabend sollte der erste Spot der NPD gezeigt werden. Der RBB hatte sich am Freitag entschieden, den von der NPD eingereichten Spot nicht auszustrahlen. Der Spot erwecke den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und sei damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden, hieß es offiziell. Der Spot erfülle damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB).

Auf seiner Homepage spricht der Berliner NPD-Landesverband von „Wahlkampfmanipulation durch Zensur des RBB“ und kündigte an, „notwendige Rechtsmittel“ einzulegen. Der Berliner NPD-Landesverband dulde keine Zensur und „keine rechtswidrige Einmischung in seine sicherheits- und migrationspolitischen Aussagen“ .

Ein heikles Feld, das dürfte auch den RBB-Justiziaren klar sein, im Spannungsbereich zwischen Strafgesetzbuch und Artikel 5 des Grundgesetzes – der Meinungsfreiheit. Als die Republikaner 1988 zum ersten Mal antraten, wollte der RBB-Vorgänger Sender Freies Berlin (SFB) deren Spot nicht zeigen, weil er darin den Straftatbestand der Volksverhetzung „auf besonders subtile Weise“ verwirklicht sah – der SFB wurde vom Verwaltungsgericht zur Ausstrahlung verpflichtet. RBB-Intendantin Dagmar Reim, so hört man, sei jetzt im Falle der NPD wild entschlossen, die Sache durchzuziehen, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht.

Nicht nur der Werbespot, auch ein Plakat der Berliner NPD sorgt in diesen Tagen für Aufregung. Zu sehen sind der Bundesvorsitzende Udo Voigt auf einem Motorrad und der Slogan „Gas geben“, an 22 000 Masten in der Hauptstadt.

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