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Y-Titty und Daaruum: Medienanstalten werfen Youtube-Stars Schleichwerbung vor

Coca Cola, Samsung, Schwarzkopf-Haarmousse - Youtube-Stars wie Y-Titty und Daaruum haben wenig Berührungsängste bei der Produktpräsentation. Zu wenig, meinen die Medienwächter.

Die drei Jungs von Y-Titty gehören zu den deutschen Youtube-Stars. 2,9 Millionen Abonnenten zählt ihr Kanal auf der Videoplattform von Google. Erfolgreiche Channels wie diese sind somit auch für die Werbeindustrie interessant. Davon profitiert Youtube als Betreiber der Plattform, der einen Teil der Erlöse an die Channelmacher weitergibt. Doch offenbar ist die Versuchung für die Youtube-Stars groß, über Schleichwerbung zusätzliche Einnahmen zu generieren.

In einem Bericht des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ werfen die Landesmedienanstalten Y-Titty vor, Produkte unter anderem von Samsung, McDonald’s und Coca-Cola werblich präsentiert zu haben, ohne dies ausreichend als kommerzielle Zusammenarbeit mit den Firmen zu kennzeichnen. Der Vorwurf gilt auch für andere Youtube-Stars wie Daaruum, die Schleichwerbung für ein Haarmousse der Marke Schwarzkopf gemacht haben soll.

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Wo Produktinformation endet und Schleichwerbung anfängt, darüber hat die Generation Youtube eine eigene Auffassung: „Das ist ja gerade das Coole daran, wenn man Werbung platziert, die man nicht erkennt, muss man das auch nicht unter die Nase reiben. Die Leute wissen, dass wir Geld machen auch mit anderen Firmen“, sagt Matthias Roll, einer der drei Protagonisten der Youtube-Gruppe Y-Titty in dem TV-Bericht. Der Anwalt der Gruppe formuliert das etwas unverfänglicher: „Videos unserer Mandanten erhalten weder Kaufaufforderungen, noch rücken sie Produkte werbend in den Mittelpunkt.“ Wenn Videos unterstützt würden, dann werde dies in gebotenem Umfang deutlich gemacht, teilte er mit.

Warnungen vor Product Placement gefordert

„Wir wollen, dass die überwiegend jungen Youtube-Nutzer erkennen können, ob ihnen in den Kanälen eine Sache oder ein Produkt nahegebracht werden soll. Wie im Fernsehen üblich, sollte es auch im Internet Hinweise für Product Placement geben“, sagte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, dem Tagesspiegel. Allerdings war bislang strittig, ob die Landesmedienanstalten überhaupt für die Internetangebote zuständig sind.

In Nordrhein-Westfalen dürften sie es alsbald sein. Noch liegt die Aufsicht beim Regierungspräsidenten, doch im Düsseldorfer Landtag wird zurzeit über einen Regierungsentwurf debattiert, nachdem die Medienwächter bereits von diesem Sommer an über die Telemediendienste wachen sollen. Sodann könnten die Pläne der Medienanstalt für Product-Placement-Regeln in den fernsehähnlichen Internetangeboten in Angriff genommen werden. Zunächst sollen die Anbieter durch Gesprächen zu einer Kennzeichnung gebracht werden. Ist dies nicht möglich, könnten jedoch auch Beanstandungen ausgesprochen oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Das wäre jedoch ziemlich uncool für Y-Titty & Co. Kurt Sagatz

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