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Umstrittener Film (mit Volker Bruch und Tom Schilling) "Unsere Mütter, unsere Väter" .

© picture alliance / dpa

Update

ZDF-Serie in der Kritik: „Unsere Mütter, unsere Väter“ vor Gericht

Vor dem Bezirksgericht in Krakau hat ein Zivilprozess gegen das ZDF wegen der Kriegstrilogie „Unsere Mütter, unsere Väter“ begonnen: Ein polnischer Kriegsveteran fordert eine Entschuldigung. Jetzt hat die Produktionsfirma Ufa reagiert.

Der 90 Jahre alte polnische Kriegsveteran Zbigniew Radlowski fordert vom Zweiten Deutschen Fernsehen umgerechnet 5700 Euro und eine Entschuldigung in polnischen TV-Sendern.

Der Kläger wirft dem Mainzer Programm eine Verletzung seiner Persönlichkeit und der nationalen Würde Polens vor. In dem 2013 ausgestrahlten Dreiteiler über den Zweiten Weltkrieg sei fälschlicherweise behauptet worden, dass die polnische Heimatarmee an Verbrechen gegen Juden beteiligt gewesen sei.

Radlowski sagte laut örtlichen Medienberichten, ihn habe empört, dass Polen in der Kriegsserie ein „Teil der Verantwortung für den Holocaust“ zugeschoben worden sei. ZDF-Anwalt Piotr Niezgodka bedauerte im Namen des Senders, wenn die Darstellung von Polen in dem Dreiteiler in Polen als verletzend empfunden worden sei. Das sei nicht beabsichtigt gewesen.

Auch eine ZDF-Sprecherin betonte, in keiner Weise sollten historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der Deutschen relativiert werden. Die Vertreter des Senders beantragten vor Gericht die Einstellung des Verfahrens, weil die polnische Justiz dafür nicht zuständig sei. Dies lehnte Richter Kamil Grzesik ab, weil der Film auch im polnischen Fernsehen gezeigt worden sei. Das Gericht habe das Recht, die Konsequenzen zu prüfen.

Der Dreiteiler „Unsere Mütter, unsere Väter“ war in Polen vielfach wegen angeblicher Geschichtsfälschung kritisiert worden. Auch liberale Medien protestierten gegen die vermeintlich verzerrte Darstellung von Polen. Der Bischof von Plock, Piotr Libera, warf dem Sender vor, Soldaten der Heimatarmee, die sich im Auftrag der polnischen Exilregierung formierte, als „entartete Räuber“ und „extreme Antisemiten“ verunglimpft zu haben.

"Die Einmaligkeit deutscher Schuld steht überhaupt nicht in Frage"

Inzwischen hat die Ufa, die verantwortliche Produktionsfirma, reagiert. „Es bleibt dabei, dass die UFA durch die Darstellung niemanden verletzen wollte und in keiner Weise auch historische Tatsachen relativieren wollte, aber auch nicht relativiert hat" sagte Christian Schertz, ständiger Rechtsanwalt der Ufa Fiction, dem Tagesspiegel. "Zunächst einmal steht die Einmaligkeit deutscher Schuld für meine Mandantschaft überhaupt nicht in Frage." 

"Darüber hinaus stößt der konkrete Prozess auf Verwunderung, wenn sich ein polnisches Gericht für ein Verfahren für zuständig erklärt, in welchem Personen, die im Film selbst konkret gar nicht dargestellt werden, unter Berufung auf eine Anspruchsgrundlage der ‚Nationalen Würde‘ eine offizielle Entschuldigung von Filmemachern für eine künstlerische Darstellung verlangen."

Das widerspreche mannigfaltigen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die in Europa und Deutschland gelten, so Schertz weiter. "So ist etwa im deutschen Recht eine Popularklage unter Berufung auf  ‚Nationale Würde‘, noch dazu gegen künstlerische Darstellungen, für die die Kunstfreiheit streitet, fremd, ja sie wäre verfassungswidrig." KNA/Tsp

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