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Opfer der Justiz? Psychiatrie-Patient Gustls Mollath.

© dpa

Der Fall Gustl Mollath: Guantanamo auf Deutsch

Im Fall Gustl Mollath läuft der Rechtsstaat Amok gegen das wichtigste Rechtsprinzip, meint unser Autor. Denn wenn ein Fehlurteil aus formalen Gründen nicht aufgehoben werden kann, dann sind wir in der Zone der Unmenschlichkeit, des bürokratischen Irrsinns, des Albtraums.

Diese Geschichte könnte man für erfunden halten. So etwas kann unmöglich in Deutschland passieren. Das muss Weißrussland sein. Wir sind doch die Guten, die mit den sauberen Geheimdiensten und der vorbildlichen Erinnerungskultur. Wir sind die mit dem Rechtsstaat.

In Bayern wird seit sieben Jahren ein Mann, Gustl Mollath, in einer Klinik eingesperrt, weil er angeblich ein geisteskranker Verbrecher ist. Inzwischen ist klar, dass in seinem Verfahren viele Fehler gemacht wurden, ausnahmslos zu seinen Ungunsten. Die Hinweise darauf, dass es sich um ein Fehlurteil handelt, sind so deutlich, dass die Staatsanwaltschaft – nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft – die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat.

Das Urteil gegen Gustl Mollath ist ein Fehlurteil

Der Antrag wurde vom Landgericht Regensburg abgelehnt. Die Begründung lässt einem das Blut in den Adern gefrieren. Gewiss, schreiben die Richter, das Urteil sei fehlerhaft. Das Urteil ist ein Fehlurteil. Aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens käme nur infrage, wenn die damals urteilenden Richter vorher rechtskräftig verurteilt werden, zum Beispiel wegen Rechtsbeugung. Nun – das ließe sich machen.

Vielleicht haben die Richter, die einen Mann ohne Beweise in die Psychiatrie schickten, tatsächlich eine Straftat begangen. Aber Rechtsbeugung verjährt rasch. Es ist unmöglich, die Richter zu verurteilen. Im Klartext: Wer in Bayern für geisteskrank erklärt wurde, hat laut Landgericht Regensburg keine Chance, so wenig, wie er in Weißrussland eine Chance hätte.

Niemand darf ohne Beweise und ohne fairen Prozess eingesperrt werden.

Richter sind Menschen. Niemand sollte der Justiz vorwerfen, dass ihr hin und wieder Fehler unterlaufen, das ist unvermeidlich. Aber wenn ein Fehlurteil aus formalen Gründen nicht aufgehoben werden kann, dann sind wir in der Zone der Unmenschlichkeit, des bürokratischen Irrsinns, des Albtraums. Guantanamo auf Deutsch – ein Gefangener, der keinerlei Chance auf Gerechtigkeit hat, ein Rechtsstaat, der Amok läuft gegen das wichtigste Rechtsprinzip. Niemand darf ohne Beweise und ohne fairen Prozess eingesperrt werden.

Die Justiz ist unabhängig. Aber wer kontrolliert die Justiz? Es kommt nur selten zu Verurteilungen wegen Rechtsbeugung. 2012 wurde immerhin ein Amtsrichter zu 22 Monaten Haft verurteilt, der 19 Menschen in psychiatrische Anstalten einweisen ließ, ohne sie gesehen zu haben. Nach der Nazizeit wurde kaum ein Mordrichter belangt, es galt der Satz: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ Viele Nazirichter blieben im Amt. Heute wird das Versagen der Justiz nach 1945 allseits beklagt. Aber in Regensburg gilt: Was gestern Recht war, darf heute auf keinen Fall Unrecht sein.

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