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Die Anträge der Verteidigung Beate Zschäpes wirkten zermürbend auf die Angehörigen der NSU-Opfer.

© dpa

NSU-Prozess: Kraftprobe zwischen Richter und Verteidigung

Die zahlreichen Anträge der Anwälte von Beate Zschäpe und den Mitangeklagten zerrten an den Nerven, vor allem an denen der Angehörigen der Opfer. Dennoch wäre es verfehlt, der Verteidigung vorzuwerfen, sie wollten den Prozess verschleppen.

Von Frank Jansen

Die Angehörigen der vom NSU ermordeten Menschen und die Opfer, die den Terror überlebten, konnten am Dienstag ein wenig aufatmen. Ihr dringendster Wunsch, im Münchener Prozess möge endlich über die Verbrechen der Neonazis gesprochen werden und nicht nur über Anträge der Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, ging in Erfüllung.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl barsch verhindert, dass Zschäpes Anwälte einen weiteren Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung vortragen. Das gefällt den Nebenklägern und den meisten Zuschauern.

Dennoch wäre es verfehlt, den Verteidigern vorzuwerfen, sie wollten den Prozess verschleppen. Die Bedenken der Anwälte, die sie in den bisherigen Anträgen formuliert haben, erscheinen teilweise berechtigt. So darf man schon daran zweifeln, dass der 6. Strafsenat im zweiten Akkreditierungsverfahren für Journalisten fehlerlos agiert hat. Das dürfen, ja sollten Verteidiger thematisieren, genauso wie die schwierigen Arbeitsbedingungen im zu engen Gerichtssaal.

Im NSU-Prozess werden noch viele Kraftproben zwischen Götzl und Verteidigern folgen. Aber ein Skandal ist nicht in Sicht.

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