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Heiner Bielefeldt.

© ddp

Porträt Heiner Bielefeldt, Menschenrechtler: "Es geht nicht um die Freiheit der Religionen"

Deutsche Experten sind derzeit international recht gut auf einem Feld vertreten, auf dem man eigentlich nur zu Ehren kommen kann – und das auf jeden Fall sicherer als auf dem Fußballplatz: im Einsatz für die Menschenrechte.

Am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wird demnächst Angelika Nußberger richten. Und wenige Tage vor ihr wurde Heiner Bielefeldt zum UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit berufen.

Der 52-jährige gebürtige Rheinländer hat sich für den neuen Job in mehrfacher Hinsicht empfohlen. Studium der katholischen Theologie, Philosophie und Geschichte in Bonn und Tübingen, später Forschungen über multiethnische Konflikte. Von 2003 an führte er das Deutsche Institut für Menschenrechte, einen von der rot-grünen Regierung gegründeten Think Tank. Im vergangenen Jahr richtete ihm die Universität Erlangen einen Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik ein.

Bielefeldt hat sich immer wieder kritisch mit dem hierzulande in den letzten Jahren herrschenden Islambild auseinandergesetzt. Natürlich müsse sich jede Religion kritische Fragen gefallen lassen, meint Bielefeldt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass „der Anspruch der Aufklärung zu einem Topos kulturkämpferischer Polarisierung und Ausgrenzung verhärtet“. Solche Positionen und Bielefeldts Engagement für die Muslimische Akademie und die Christlich-Islamischen Gesellschaft dürften ihn jenen Vertretern islamischer Staaten empfohlen haben, die eine islamkritische malaysische Juristin als Sonderberichterstatterin ablehnten.

Sie werden es mit Bielefeldt vermutlich nicht leichter haben. In den UN beobachte er derzeit mit Sorge die Tendenz, dass man kollektive religiöse Identität als solche unter Schutz stellen will, sagt Bielefeldt. „Es geht aber nicht um die Freiheit der Religionen“, auch nicht vor ärgerlicher Kritik, „sondern um die Freiheit des Menschen.“ Sie sei auch für Dissidenten und Konvertiten da, für die, die etwa aus einer Staatsreligion oder einem Milieu aussteigen wollen. Das Recht auf Glauben ist Bielfeldt dabei ein ebenso fundamentales Menschenrecht wie das auf körperliche Unversehrtheit. Bielefeldt zitiert Roger Williams, einen Vorkämpfer der Religionsfreiheit im 17. Jahrhundert in Rhode Island, der erst die Verfolgung der anglikanischen Staatskirche erlitt und später die der Puritaner, die wie er deswegen nach Amerika geflohen waren: „Religionszwang ist Vergewaltigung der Seele.“ Andrea Dernbach

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