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Der 20-Jährige hat einen 17-jährigen Israeli im April geschlagen, getreten und antisemitisch beschimpft.

© dpa

Überfall auf Israeli: 20-Jähriger zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Wegen eines Überfalls auf einen 17-jährigen Israeli in Laucha (Sachsen-Anhalt) musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Naumburg verantworten. Er wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Von Frank Jansen

Naumburg - Im Prozess zum Überfall auf einen jungen Israeli in Laucha (Sachsen-Anhalt) im April hat das Amtsgericht Naumburg am Dienstag den rechtsextremen Täter zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Alexander P. (20) sei der Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung schuldig, sagte die Vorsitzende Richterin, Martina Zufall. Der Angeklagte hatte am 16. April das 17-jährige Opfer geschlagen, getreten und als „Judenschwein“ beschimpft. Alexander P. muss zudem 360 Euro an die Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald zahlen. Der Fall hatte über Sachsen-Anhalt hinaus großes Empörung hervorgerufen.

Das Wort „Judenschwein“ löse bei einem Menschen jüdischen Glaubens „eine erhebliche Verletzung“ aus, sagte die Richterin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Alexander P. vorgehalten, die Vokabel „Judenschwein“ zeige eine „besonders menschenverachtende Einstellung“.

Obwohl der Fall vom Jugendschöffengericht verhandelt wurde, erging ein Urteil nach dem allgemeinen Strafrecht. Den ungewöhnlichen Verzicht auf das mildere Jugendstrafrecht hielt Richterin Zufall für notwendig, da beim Angeklagten trotz der Tat keine Reifeverzögerung zu erkennen sei. Außerdem verwies sie auf zwei frühere Strafen gegen P. wegen Körverletzung.

Der Täter hatte zu Beginn des Prozesses ein kurzes Geständnis abgelegt. Er sei „in einem Alkoholrausch ausgeflippt“ und habe geschlagen und getreten, sagte P. Die Tat hatte auch angesichts der tragischen Geschichte der Familie des Opfers größeres Aufsehen erregt.

Ein Großvater des 17-jährigen Juden hatte fast alle Angehörigen im KZ Auschwitz verloren. Der andere Großvater war einer der Sportler, der 1972 bei den Olympischen Spielen in München ums Leben kam, als palästinensische Terroristen das israelische Team angriffen. Außerdem entfachte die Gewalttat des Rechtsextremisten eine heftige Debatte über die braunen Umtriebe in Laucha.

Die NPD bekam dort bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr 13,5 Prozent. Für die Partei sitzt der Bezirksschornsteinfegermeister Lutz Battke im Stadtrat. Battke hatte auch im Verein BSC 99 Laucha, dem der Schläger Alexander P. angehört, junge Fußballer trainiert. Anfang August gab der Verein dem Druck aus Politik und Sportverbänden nach und entließ Battke. Die Landesregierung versucht zudem, den Rechtsextremisten aus dem Amt des Bezirksschornsteinfegers zu drängen.

In seiner nuscheligen Aussage gab Alexander P. zu, er habe am 16. April dem Israeli an einer Bushaltestelle mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn getreten. Der Angeklagte bestritt, das Opfer als „Judenschwein“ beschimpft zu haben, wie es in der Anklage steht. Alexander P. will nur „Drogenschwein“ gesagt haben - und er entschuldigte sich lediglich für das Wort „Schwein“. Der Schläger behauptete, der Israeli habe mit Drogen gehandelt. Hinweise, dass dieser Vorwurf stimmen könnte, sind nicht bekannt. Das von dem Rechtsextremisten und seinen Freunden in die Welt gesetzte Gerücht, das Opfer habe mit Drogen gedealt, sei eine „modernisierte Form des Antisemitismus“, sagte Prozessbeobachterin Zissi Sauermann von der Mobilen Opferberatung in Sachsen-Anhalt.

Das Jugendschöffengericht schloss am Vormittag die Öffentlichkeit vom Prozess aus, da sechs minderjährige Zeugen gehört werden sollten, darunter das Opfer. Im Publikum saßen auch Anhänger der NPD, darunter ein Funktionär der Partei. Er zwinkerte dem Angeklagten aufmunternd zu. Am Mittag sagte im Prozess ein Erwachsener aus, der den jungen Israeli gerettet hatte. Der Mann war am Tattag mit seinem Auto in Laucha unterwegs, sah den Angriff auf den Israeli und ließ ihn rasch in seinen Wagen einsteigen. Das Opfer habe am Boden gelegen und keine Chance gehabt, aufzustehen, sagte der Zeuge. Er habe angehalten und den erstaunten Täter aufgefordert, den Jugendlichen in Ruhe zu lassen.

Nach Angaben des Zeugen nahm P. jedoch eine drohende Haltung ein. Der Zeuge nahm den jungen Israeli dann ins Auto und fuhr weg. Der Täter habe ihm noch in den Wagen reintreten wollen, sagte der Mann.

Für seine Zivilcourage wurde er vom Staatssekretär des Innenministeriums, Rüdiger Erben, belobigt. Erben kam Ende Mai nach Laucha und bedankte sich bei dem 29-jährigen Mann.

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