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Politik: 50 Millionen für Opfer von Missbrauch Bundesregierung finanziert Hilfsfonds

Berlin - Wer im familiären Bereich sexuelle Gewalt erfahren hat, kann ab 1. Mai beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Hilfe beantragen.

Berlin - Wer im familiären Bereich sexuelle Gewalt erfahren hat, kann ab 1. Mai beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Hilfe beantragen. Eine unabhängige Clearingstelle soll über die Anträge entscheiden. Die Bundesregierung stellt für die Hilfen 50 Millionen Euro bereit. Das kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch an.

2011 hatten auch die Bundesländer angekündigt, 50 Millionen in diesen Hilfsfonds einzuzahlen. Bislang ist nur Bayern dazu bereit.

Nach 18 Monaten kommt nun auch endlich Bewegung in den parlamentarischen Prozess für die Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch. Am Mittwoch hat der Rechtsausschuss des Bundestages einer entsprechenden Gesetzesvorlage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zugestimmt. Am heutigen Donnerstag wird der Entwurf im Bundestag behandelt. Er sieht vor, dass die zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre verlängert wird und beginnt, wenn das Opfer sein 21. Lebensjahr vollendet hat. Betroffene hätten dann noch mit 51 Jahren Anspruch auf Schadenersatz. „Das ist ein wichtiger Schritt“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte bei der Bundesregierung. Weniger zufrieden ist er mit den Plänen für die strafrechtliche Verjährungsfrist. Sie beträgt 15 bis 20 Jahre und beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Künftig soll die Frist erst mit dem 21. Lebensjahr beginnen. Wer als Jugendlicher vergewaltigt wurde, könnte den Täter dann noch mit 41 Jahren verklagen. Vielen Opfern wird aber erst später bewusst, was ihnen angetan wurde. clk

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