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Zwei Angeklagte im Strafverfahren vor dem Landgericht. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, lautet der Vorwurf.

© Bernd Thissen picture alliance / dpa

Angebliche Scharia-Polizei: Der Rechtsstaat kämpft an der falschen Front

Der Bundesgerichtshof hat Freisprüche für sieben selbsternannte Sittenwächter aufgehoben. Den juristischen Streit mit politischer Bedeutung aufzuladen, ist jedoch ein Fehler. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Mit manchen Salafisten ist nicht zu spaßen. Deshalb hat der Verfassungsschutz ein waches Auge auf die Gruppe, die in Deutschland einen Extremisten-Frühling erlebt. Trotzdem, es ist nicht alles ernst zu nehmen und schon gar nicht um jeden Preis. Seit Jahren müht sich die Justiz mit einer Handvoll Korangläubiger, die nicht mehr getan haben, als mit Signalwesten aus dem Baumarkt auf Missionstour im Wuppertaler Rotlichtviertel zu gehen. Als Scharia-Polizei.

Aber klar, wo Scharia draufsteht, ist öffentliche Empörung drin. Dies dürfte der wesentliche Grund gewesen sein, weshalb der Bundesgerichtshof jetzt die Freisprüche für die abendlichen Fundamentalistenfaxen aufgehoben hat. Wehret den Anfängen, lautet das Motto, der säkulare Rechtsstaat möge dem religiösem Extremismus die Zähne zeigen.

Das tut er hier – doch an der falschen Front. Um für seine Überzeugung zu werben, darf man sich Warnwesten anziehen und beschriften. Ein Recht, das jeder streikende Gewerkschaftler verteidigen wird. Nein, die Herren mit den Bärten wollten nicht islamisieren, sie wollten provozieren. Das ist ihnen gelungen. Den juristischen Streit darum mit politischer Bedeutung aufzuladen, stärkt Ressentiments und schwächt die Vernunft.

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