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Barack Obama besucht am Freitag als erster US-Präsident Hiroshima.

© REUTERS/Kimimasa Mayama

Barack Obama besucht Hiroshima: Ein Verbrechen in einem gerechten Krieg

Barack Obama will an diesem Freitag als erster amtierender US-Präsident Hiroshima besuchen. Entschuldigen für den Atombombenabwurf wird er sich allerdings nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Im Jahr 1958 erhielt der ehemalige amerikanische Präsident Harry Truman von der Universität Oxford einen Ehrendoktor. Doch ein Platz blieb leer. Die katholische Moralphilosophin Elizabeth Anscombe, eine Freundin und Schülerin von Ludwig Wittgenstein, protestierte gegen die Auszeichnung. Truman, der im August 1945 den Befehl gegeben hatte, Atombomben auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki abzuwerfen, sei ein Mörder, schrieb Anscombe in einem Essay mit dem Titel „Mr. Truman’s Degree“. Die Abhandlung gilt bis heute als Grundlage der Forschung über Recht und Moral im Krieg.
An diesem Freitag will Barack Obama im Anschluss an den G-7-Gipfel als erster amtierender US-Präsident Hiroshima besuchen. Entschuldigen für den Atombombenabwurf wird er sich allerdings nicht. Auch wird er ihn nicht als Kriegsverbrechen bezeichnen. Denn bis heute wird in Amerika die Tötung unschuldiger Japaner im August 1945 als zwar bedauerliche, aber notwendige Handlung interpretiert, um das Ende des Zweiten Weltkriegs zu beschleunigen. Die Japaner seien dadurch zur sofortigen Kapitulation gezwungen, eine Landinvasion, die womöglich noch mehr Opfer gekostet hätte, sei überflüssig gemacht worden. Die Moral lautet: Der Zweck heiligt die Mittel. Der Atombomber „Enola Gay“, benannt nach dem Namen der Mutter des Piloten, kann übrigens in einem Luftfahrtmuseum in der Nähe von Washingtons internationalem Flughafen Dulles besichtigt werden.

Japan hatte Pearl Harbor überfallen

Heiligt der Zweck die Mittel? Ohne Zweifel haben die Alliierten gegen die sogenannten Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan einen gerechten Krieg geführt. Die Aggressoren wurden besiegt, die KZ-Insassen befreit, den unterjochten Völkern ihre Freiheiten zurückgegeben, auch wenn im Osten Europas dann eine andere, die kommunistische Diktatur die Macht übernahm. Japan hatte Pearl Harbor überfallen und dadurch Amerika in den Krieg hineingezogen. Lange nach dem 8. Mai 1945 wurde im asiatisch-pazifischen Raum weitergekämpft. Erst der Einsatz der Atombomben brachte die Entscheidung – am 15. August 1945 verkündete Kaiser Hirohito die Kapitulation seines Landes.
Doch auch in einem gerechten Krieg ist nicht alles erlaubt. Das in Selbstverteidigung ausgeübte Notwehrrecht kennt Grenzen. Das Recht zum Krieg (ius ad bellum) ist unabhängig vom Recht im Krieg (ius in bello). Ein Aggressor kann also durchaus „sauber“ kämpfen, während ein Verteidiger abscheuliche Verbrechen begehen kann, etwa durch den Einsatz von Chemiewaffen. Das Mordverbot – es ist verboten, absichtlich einen unschuldigen Menschen zu töten – gilt auf jeden Fall absolut. Mit Unschuldigen sind im Kriegsfall Zivilisten gemeint.
In Hiroshima und Nagasaki kamen durch die Atombomben mehr als 200.000 Menschen ums Leben. Sie sollten ums Leben kommen, waren nicht etwa der unbeabsichtigte Nebeneffekt einer anderen Handlung, was oft kalt als „Kollateralschaden“ entschuldigt wird. Nein, sie wurden absichtlich getötet, um den Durchhaltewillen der Japaner zu brechen. Das aber ist auch in einem gerechten Krieg verboten.
Diese Wahrheit sollte in Obamas Hiroshima-Visite zumindest mitschwingen. Sie auszusprechen, ist auch diesem Präsidenten leider nicht möglich. Keine Sieger-Nation ist gerne zerknirscht.

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