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Wiedervorlage: Noch in dieser Woche will das Landgericht Regensburg einen Zeitrahmen im Fall Gustl Mollath vorlegen.

© dpa

Bewegung im Fall Gustl Mollath: Gericht will über Wiederaufnahmeanträge entscheiden

Bis Ende dieser Woche will das Landgericht Regensburg entscheiden, ob es zu einer Wiederaufnahme des Falls Gustl Mollath kommt. Seit mehr als sieben Jahren wird der Mann in einer geschlossenen Anstalt in Bayern festgehalten. Am Gutachten von damals gibt es Zweifel.

Seit Monaten liegen die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath beim Landgericht Regensburg auf dem Tisch – und in Bayern wird die Kritik immer größer, dass die zuständige Strafkammer immer noch nicht entschieden hat, ob der Prozess gegen den in der Psychiatrie festgehaltenen Mann neu aufgerollt wird. Nun hat Gerichtspräsident Günther Ruckdäschel angekündigt, dass die zuständige Richterin bis zum Ende der Woche erklären werde, wie es zeitlich weitergeht. Beobachter und Unterstützer Mollaths bekommen mehr und mehr den Eindruck, dass das Gericht die Entscheidung auf die lange Bank schieben will. Ungewöhnlich ist, dass selbst Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Vortag mehr Tempo von der Kammer verlangte. Er achte die Unabhängigkeit der Justiz, sei aber auch „Volksvertreter“, so Seehofer nach einer Partei-Sitzung. Und die Bevölkerung wolle eine rasche Entscheidung in diesem spektakulären Fall. Damit ist klar, dass Seehofer die Angelegenheit, wegen der auch Justizministerin Beate Merk (CSU) heftig in der Kritik stand, nicht bis zur Landtagswahl am 15. September aussitzen will.

Gustl Mollath wird seit mehr als sieben Jahren in geschlossenen Anstalten in Bayern festgehalten. Er hatte seiner Ex-Frau Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz vorgeworfen und diese angezeigt; im Nachhinein erwiesen sich die Angaben in großen Teilen als richtig. Auf der Basis eines Psychiatrie-Gutachtens wurde Mollath aber in einem umstrittenen Prozess 2006 für unzurechnungsfähig und gemeingefährlich erklärt, weil er seine Frau geschlagen und Autoreifen zerstochen haben soll.

Ein Gerichtssprecher wies die Vermutung von Mollath-Unterstützern zurück, dass im Sommer wegen der Ferien nichts geschehen werde: „Es gibt keine Gerichtsferien“, sagte der Sprecher dem Tagesspiegel. Selbstverständlich könne die Kammer auch im Juli oder August ein Urteil treffen. Wird der Wiederaufnahme stattgegeben, würde Gustl Mollath sofort in Freiheit gelangen.

Zu der aufgeheizten Stimmung passt die Fälschung eines Gerichtsbeschlusses, dass Mollath sofort freizulassen sei. Und ein Ulmer Psychiater, der Mollath weiter bestehende Gefährlichkeit attestiert hatte, lehnte jüngst die Ergänzung seines Gutachtens ab. Seine Begründung: Er werde, so teilte das Landgericht Bayreuth mit, „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher“ beschimpft.

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