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Politik: Bremen führt Mindestlohn ein Gesetz gilt auch für vom Land geförderte Verbände

Bremen - Als erstes Bundesland hat Bremen eine Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten im staatlichen Einflussbereich beschlossen. Das „Landesmindestlohngesetz“ wurde am Mittwoch von der rot-grünen Koalition und dem Abgeordneten der „Bürger in Wut“ verabschiedet.

Bremen - Als erstes Bundesland hat Bremen eine Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten im staatlichen Einflussbereich beschlossen. Das „Landesmindestlohngesetz“ wurde am Mittwoch von der rot-grünen Koalition und dem Abgeordneten der „Bürger in Wut“ verabschiedet. „Wir betreten damit Neuland“, betonte die SPD in der Bürgerschaftsdebatte.

Den Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro müssen künftig nicht nur Bremens Behörden und öffentlich beherrschte Einrichtungen zahlen, sondern auch sogenannte Zuwendungsempfänger – also zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder Sportvereine, die öffentlich gefördert werden. Für Baufirmen und andere Unternehmen, die staatliche Aufträge erhalten, gilt in Bremen bereits seit 2009 ein „Tariftreue- und Vergabegesetz“; es sieht ebenfalls eine Mindestvergütung von derzeit 8,50 Euro vor.

Einen allgemeinen Mindestlohn für sämtliche Unternehmen einzuführen, liege leider nicht in der Kompetenz des Landes, sondern des Bundes, meinte die rot-grüne Koalition. Deshalb wolle sich Bremen weiterhin im Bundesrat für einen allgemeinen Mindestlohn einsetzen. Solange aber keine bundesweite Regelung existiere, schöpfe Bremen nun zumindest seine regionalen Handlungsspielräume aus. Der Mindestlohn gilt nach Koalitionsangaben zum Beispiel auch für Behindertenfahrdienste, für Vereinslokale von öffentlich geförderten Vereinen oder für Betriebe, die Wirtschaftsförderung erhalten. Nicht betroffen sind Auszubildende, Praktikanten oder Ein-

Euro-Jobber.

Wenn Zuschussempfänger gegen die neuen Vorschriften verstoßen, droht ihnen eine Rückzahlung der staatlichen Zuwendungen und ein Ausschluss von künftiger Förderung.

Die zunächst auf 8,50 Euro festgesetzte Lohnhöhe soll alle zwei Jahre durch eine „Landesmindestlohnkommission“ überprüft werden. Sie wird von der Landesregierung berufen und besteht vor allem aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.

Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) sagte: „Ich bin stolz auf dieses Landesmindestlohngesetz.“ 8,50 Euro seien die Untergrenze für existenzsichernde, menschenwürdige Löhne. Nach Ansicht der Koalition ist es ein „gesellschaftlicher Skandal“, dass jeder vierte Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor arbeite. Für das Aufstocken solcher Einkünfte auf Sozialhilfeniveau zahle Bremen über drei Millionen Euro im Jahr. Die CDU lehnte das Gesetz als „Symbolpolitik im Wettstreit der SPD mit der Linkspartei“ ab. Nach Ansicht der Union müssten sich Lohnuntergrenzen aus Tarifverträgen ableiten und von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden. Die Linke enthielt sich, weil sie zehn Euro Mindestlohn fordert.

Bereits im Mai hatte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer das Bremer Gesetzesvorhaben als „Meilenstein“ auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit gelobt. Er hoffe auf eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer, sagte Sommer damals in der Hansestadt. Die Grünen wünschten am Mittwoch „vielen Landtagen den Mut“, dem Bremer Beispiel zu folgen. Eckhard Stengel

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