zum Hauptinhalt
Der Deutsche Bundestag muss Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) herausgeben.

© dpa

Bundesgericht entscheidet:: Bundestag muss Guttenberg-Unterlagen herausgeben

Ein Urteil, das die Teilhabe am politischen Prozess stärkt: Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags müssen künftig ihre Erkenntnisse öffentlich machen.

Knapper geht es kaum. „Die Bundestagsverwaltung muss Zugang zu den Ausarbeitungen seiner Wissenschaftlichen Dienste gewähren, das ist unser Ergebnis“, sagt Richterin Renate Philipp zu Beginn ihrer Urteilsbegründung. Was dann folgt, ist auch nicht viel länger, stellt aber die bisherigen Gepflogenheiten auf den Kopf, unter denen sich die Abgeordneten in der Parlamentsverwaltung fachlichen Rat für ihre Mandatstätigkeit holen können. Bisher war die Abteilung „WD“ eine Art Geheimdienst der Abgeordneten, der ihnen exklusiv zuarbeitete. Pro Jahr rund 2000 Anfragen beantworten die Fachleute, meist zu juristischen Themen, aber auch etwa politisch-historischen. Künftig kann sich jeder Bürger die Informationen besorgen, die Grundlagen für Politik und Gesetzgebung schaffen sollen.

So stärkt das Urteil die Teilhabe am politischen Prozess, während sich die Abgeordneten selbst neu orientieren müssen. Bisher konnten sie damit rechnen, dass von ihnen bestellte Gutachten absolut vertraulich blieben – es sei denn, sie entschieden sich selbst, sie an die Presse zu geben. Ein häufig genutztes Instrument, insbesondere der Opposition. Zuletzt wurde etwa ein Gutachten öffentlich, das verfassungsrechtliche Bedenken bei der aktuell geplanten Vorratsdatenspeicherung anmeldet.

Den Anlass für das jetzt entschiedene Verfahren gab die gefälschte Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Er hatte sich für das Werk reichlich aus Bundestags-Gutachten bedient. Ein Journalist der „Welt“ verlangte daraufhin auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die Ausarbeitungen in ihrer Gänze kennenzulernen. Parallel bemühte sich auch ein Ufo-Forscher um WD-Erkenntnisse über außerirdisches Leben – die es tatsächlich gibt, eine CDU-Abgeordneter hatte nach Bürgeranfragen Entsprechendes erbeten.

Das IFG gibt es seit 2006, es verpflichtet Behörden dazu, Bürgern auf Antrag ihre Akten zu öffnen. Die Bundestagsverwaltung sieht sich jedoch als eine Art Sonderbehörde, weil sie nicht öffentliche Angelegenheiten, sondern spezifisch die des Parlaments verwalte. Vor Gericht betonte WD-Leiter Guido Heinen zudem die vertrauliche Atmosphäre, in der die Beratung stattfinde. Jedes Gutachten gebe es nur ein Mal, es sei allein auf die Frage des Abgeordneten zugeschnitten. Mithin sei die Beratung eine parlamentarische Unterstützung, jedoch keine Verwaltungstätigkeit. Als die Bundestagsseite merkte, dass die Richter ihr in dieser Ansicht nicht so recht folgen mochten, versuchte Anwalt Gernot Lehr es mit Daumenschrauben. Das Gericht müsse sich seiner „Verantwortung“ bewusst sein, wenn es nun die WD für die Bürger öffne. Die Abgeordneten würden sich letztlich nicht mehr trauen, sich mit ihren Anliegen an die professionellen Parlamentsberater zu wenden, aus Angst, ihre Fragen könnten kritisch diskutiert werden. „Damit fördern wir die Gefahr des Opportunismus“, warnte Lehr.

Die neue Öffentlichkeit dürften sich auchJournalisten zunutze machen

Tun wir das? Das Verwaltungsgericht Berlin, wo der Streit seinen Ausgang nahm, ließ noch die Kläger siegen, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hob das Urteil jedoch 2013 auf. Es begründete dies mit Blick auf die parlamentarische Diskussion rund um die Entstehung des IFG. Diese historische Perspektive befand der 7. Senat von Richterin Philipp jetzt für unerheblich, auch wenn man die Sicht des OVG „gut vertreten“ könne. Dennoch: Betroffen sei gerade nicht der spezifische Bereich der Parlamentstätigkeit. Es gehe um Verwaltungshandeln. Auch die grundgesetzlich geschützte Mandatsfreiheit sah das Gericht nicht bedroht. Dieses Recht sei nur berührt, wenn die Gutachten-Besteller namentlich bekannt würden. „Anhaltspunkte, dass Rückschlüsse möglich sind, sind nicht gegeben.“ Urheberrechte seien ebenfalls nicht betroffen. Die neue Öffentlichkeit dürften sich auch Journalisten zunutze machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false