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Politik: Bundestagsverwaltung hält eigene Vorgaben nicht ein

Interne Prüfung offenbart Verstöße gegen Richtlinien bei der Vergabe von Aufträgen / Schlamperei bei Jobtickets

Berlin - Die Bundestagsverwaltung unter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat in mehreren Fällen bei Auftragsvergaben gegen die Vorschriften verstoßen. Wie aus dem letzten Prüfbericht der Zentralabteilung Innenrevision der Bundestagsverwaltung hervorgeht, wurden bei internen Prüfungen wiederholt Mängel festgestellt. Der Bundestag vergibt jährlich Aufträge im Millionenbereich – darunter unter anderem Möbellieferungen oder ein Auftrag zum Redesign der Bundestagshomepage.

Laut dem Bericht, der dem Tagesspiegel vorliegt, wurden von den Bundestagsbeamten mehrfach die für die jeweils gesetzlich vorgesehene Art der Vergabe „erforderlichen vergaberechtlichen Voraussetzungen entweder nicht beachtet“ oder deren Vorliegen konnte „aufgrund einer unzureichenden Dokumentation nicht nachvollzogen werden“, so die Prüfer. Die Revision der Bundestagsverwaltung wies daher „auf die Notwendigkeit einer ausreichenden und nachvollziehbaren Begründung zur Entscheidung für eine bestimmte Vergabeart“ hin.

Die Prüfer stellten weiter fest: „Entgegen den entsprechenden Vorgaben“ in der Schriftgutanweisung der Allgemeinen Dienstanweisung des Bundestages seien Vorgänge „oftmals nur unzureichend dokumentiert“ worden. Die Innenrevision empfahl daher, „die Vorgaben der Schriftgutanweisung einzuhalten“. Zudem hätten „oftmals“ Übersichten gefehlt, welche die „Begründung zu einzelnen Entscheidungen“ wiedergeben.

Die Bundestagspressestelle teilte dem Tagesspiegel mit, dass es 2008 – dem Prüfzeitraum des Berichts der Innenrevision – elf sogenannte beschränkte Ausschreibungen gab, zehn davon ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Beschränkte Ausschreibungen sind nur in bestimmten Sonderfällen zulässig, etwa wenn die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise erbracht werden kann oder wenn Dringlichkeit besteht. Bei dieser Art der Vergabe können außerdem nur Unternehmen, die der Auftraggeber ausgewählt hat, Angebote abgeben. „Bei den beschränkten Ausschreibungen handelte es sich unter anderem um eine Beratungsleistung“, so eine Bundestagssprecherin. Auch auf mehrfache Nachfrage hin konnte die Bundestagsverwaltung nur für drei der zehn beschränkten Ausschreibungen, bei denen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb stattfand, den Grund für den Verzicht auf einen Teilnahmewettbewerb mitteilen. „In den anderen Fällen lagen die rechtlichen Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Teilnahmewettbewerb vor“, so die lapidare Antwort der Bundestagsverwaltung.

Der Bundestagsverwaltung zufolge gab es ferner drei nicht offene Verfahren, bei denen „Konzeptionsleistungen, Personenbeförderungsleistungen und EDV- Dienstleistungen“ vergeben wurden. Auch im nicht offenen Verfahren können nur Unternehmen Angebote abgeben, die der Auftraggeber vorher ausgewählt hat. Darüber hinaus wurden 2008 insgesamt 873 freihändige Vergaben durchgeführt, bei denen keine Ausschreibung stattfand. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wurden im Prüfzeitraum insgesamt drei Nachprüfungsverfahren beim Bundeskartellamt durchgeführt. Dabei wurde der Bundestagsverwaltung in allen Fällen von der zuständigen Vergabekammer des Bundeskartellamtes untersagt, den Zuschlag wie von ihr beabsichtigt zu erteilen. Aufgrund von Entscheidungen im Nachprüfungsverfahren mussten zudem zwei Ausschreibungen wiederholt werden.

Bei einer Sonderprüfung zur Kontoführung des Jobtickets für die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung wurde außerdem ein Fehlbetrag von 14 379,69 Euro auf einem Verwahrkonto entdeckt. Dieser kam offenbar dadurch zustande, dass zu wenig Beträge für das Jobticket der Berliner Verkehrsbetriebe einbehalten wurden. Der Leiter der Innenrevision stellte später fest, „dass nicht mehr alle Sachverhalte“ zu dem Fehlbetrag „exakt zu ermitteln“ und weitergehende Erkenntnisse „nicht zu erwarten“ seien und empfahl, die Prüfung abzuschließen. Einem internen Schreiben zufolge beschloss daraufhin der damalige Direktor des Bundestags, Hans-Joachim Stelzl, „weitere Prüfungshandlungen nicht durchzuführen“. Die Bundestagsverwaltung erklärte dazu, der Vorfall sei durch die Innenrevision und durch die zuständigen Fachstellen „ausführlich untersucht“ worden. Trotz der Bemühungen hätten jedoch „weitere Feststellungen“ zu dem Fehlbetrag „nicht getroffen werden“ können.

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