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26 Staaten konnten sich einigen - aber Großbritannien geht einen eigenen Weg.

© dpa

Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt

Am Ende war es Plan B, mit dem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy beim EU-Gipfel in Brüssel abfinden mussten. Welche Fragen auf dem Weg zur Stabilitätsunion offen sind.

Am Ende war es der Plan B, mit dem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy beim EU-Gipfel in Brüssel abfinden mussten: Weil eine Änderung der EU-Verträge nicht bei allen 27 Euro-Staaten durchsetzbar war, müssen vertragliche Regelungen zwischen den 17 Euro-Staaten und weiteren „willigen“ Mitgliedsländern vereinbart werden.

Reicht das, was in Brüssel vereinbart wurde, aus, um die Finanzmärkte zu beruhigen und die Euro-Zone zu stabilisieren?

Die Reaktionen der Wirtschaft und der Finanzmärkte fielen am Freitag höchst unterschiedlich aus. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) sprach von einem „entscheidenden Schritt nach vorn“ und einem „starken Signal an die Märkte“. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, nannte die Brüsseler Entscheidungen ebenfalls einen „großen und wichtigen Schritt“. Ebenso wichtig sei es nun aber, „den Beschlüssen Taten folgen zu lassen“. Die Staats- und Regierungschefs hätten den „Weg in eine stabilere Zukunft der Europäischen Währungsunion“ geebnet, meinte der Bankenverband.

Von großer Erleichterung war an den Aktien-, Anleihe- und Devisenmärkten indes wenig zu spüren. Dax und Euro-Kurs fielen zunächst tief ins Minus, erholten sich im Tagesverlauf aber wieder. Man habe wohl mehr erwartet, kommentierten Beobachter die Reaktion der Investoren. Unter Druck geraten dürfte die Europäische Zentralbank (EZB), die erst am Donnerstag die Zinsen gesenkt und ihre Geldpolitik gelockert hatte. Bankenanalysten rechnen erst mit einer Lösung der Krise, wenn die EZB nachlegt – und mit Staatsanleihen-Käufen in unbegrenzter Höhe die Marktzinsen drückt und damit angeschlagenen Staaten wie Italien hilft.

Wie soll das zwischen den 17 Euro-Staaten und weiteren „willigen“ Staaten Vereinbarte umgesetzt werden?

Die Euro-Länder und sämtliche Staaten, die mitziehen wollen, verpflichten sich auf das Ziel einer Fiskalunion. Weil aber Großbritannien in jedem Fall nicht an Bord ist, kann dieses Ziel nicht auf dem üblichen Weg einer EU-Vertragsänderung erreicht werden. Ein solches Verfahren wäre nur möglich gewesen, wenn alle 27 EU-Staaten dem von Merkel und Sarkozy vorgegebenen Kurs gefolgt wären. Nach dem „No“ des britischen Premierministers David Cameron können die 17 Euro-Staaten und die übrigen „willigen“ Länder dieses Ziel nur erreichen, indem sie einen zwischenstaatlichen Vertrag schließen. Bis März sollen die Verhandlungen über den neuen Vertrag nach dem Willen von Merkel, Sarkozy und Co. abgeschlossen sein.

Danach wird es spannend – denn der neue Vertrag muss voraussichtlich in einigen EU-Ländern wie Irland durch ein Referendum abgesegnet werden. Zudem ist nicht absehbar, wie die Parlamentsdebatten und die anschließenden Abstimmungen über den Vertrag in den „Euro plus“-Ländern verlaufen. Und schließlich ist auch die zur Fiskalunion gehörende Verpflichtung, wonach die beteiligten Länder nationale Schuldenbremsen in den Verfassungen verankern sollen, kein reiner Selbstläufer – bislang hat beispielsweise die Opposition in Frankreich und Österreich solche Schuldenbremsen verhindert.

Unklar ist auch noch, wie das Europaparlament in den Reformprozess eingebunden wird. Wenn die von Merkel angestrebte „Stabilitätsunion“ das Licht der Welt auf dem Weg der regulären EU-Vertragsänderung erblickt hätte, wäre das EU-Parlament am Diskussionsprozess in einem Konvent beteiligt gewesen. Zu einem langwierigen Verfahren mit Konventsbeteiligung wird es nun nicht mehr kommen, und damit wird es auch für Europas Volksvertreter entsprechend schwerer werden, sich Gehör zu verschaffen. „Wenn wir über tiefe Veränderungen nachdenken und diskutieren und einen Schritt weitergehen in der Europäischen Integration, dann sollten wir die demokratische Glaubwürdigkeit und den Kontakt zu den Bürgern nicht vernachlässigen“, mahnte EU-Parlamentschef Jerzy Buzek.

Bedeutet das eine Spaltung Europas?

Zunächst einmal ist es kein juristisches Neuland, wenn nur eine Gruppe von EU-Staaten untereinander einen Vertrag schließt. Auch der Schengen-Vertrag, der Grenzübertritte zwischen europäischen Mitgliedstaaten ohne lästige Passkontrollen möglich macht, basiert auf einer ähnlichen zwischenstaatlichen Vereinbarung. Dass die EU ohnehin schon in vielerlei Hinsicht gespalten ist, zeigt auch ein Blick auf die Gemeinschaftswährung: 17 Staaten haben sie bereits eingeführt, während Dänemark und Großbritannien dazu wegen ihres „Opt-Out“ nicht verpflichtet sind. Alle übrigen Staaten müssten nach der Vertragslage den Euro eigentlich zwingend einführen, sobald sie die Stabilitätskriterien erfüllen. Die neue Fiskalunion hat aus Sicht der nicht beteiligten Länder allerdings den Haken, das sie demnächst zum eigentlichen Zentrum der EU werden könnte. Die „Euro plus“-Länder wollen sich regelmäßig jeden Monat zu Gipfeltreffen versammeln. Damit könnten die Absprachen innerhalb der Gruppe derart zunehmen, dass die nicht teilnehmenden Staaten bald ein Schattendasein führen.

Welche Bedeutung hat es, dass Großbritannien als größter europäischer Finanzmarktplatz nicht mitzieht?

Der Euro hätte unter den Weltwährungen ein größeres Gewicht, wenn auch Großbritannien als drittgrößte Volkswirtschaft und größter Finanzmarkt Europas mit dabei wäre. So aber muss die Euro-Zone auf absehbare Zeit damit leben, dass ihr ein wesentlicher Bestandteil fehlt. Aus britischer Sicht hat ein Fernbleiben Großbritanniens vom Kreis der „Euro plus“-Länder den Vorteil, dass in der Gruppe beschlossene Finanzmarktregulierungen nicht umgesetzt werden müssen. Allerdings dürften in der Fiskalunion getroffene Beschlüsse im Finanzbereich in London durchaus Rückwirkungen zeigen. Nicht von ungefähr kam deshalb auch Camerons Warnung: „Es gibt immer Gefahren, wenn man einen Vertrag innerhalb eines Vertrages schließt.“

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