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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Update

Entscheidung zur Europawahl: Union kritisiert Wegfall der Drei-Prozent-Hürde

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Nun gibt es bei der Wahl im Mai keine Beschränkungen mehr - das wird Freien Wählern, NPD und Piratenpartei nützen, die gegen die Sperrklausel geklagt hatten. Die Union ist enttäuscht.

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Zwei Monate vor der Europawahl hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie verstößt unter anderem gegen die Chancengleichheit der Parteien, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich. Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt.

Die Kläger, darunter die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei, warfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Aus Sicht des Bundestages hingegen ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah. Daraufhin legte der Bundestag die Drei-Prozent-Klausel fest. Doch auch gegen diese Beschränkung gingen Verfassungsklagen ein.

Sieben weitere Parteien jetzt mit Chancen

Die Richter entschieden nun mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, dass eine Sperrklausel weiterhin noch nicht nötig ist, "um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten". Das Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren. Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, "wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist".

Laut Urteil können Parteien nunmehr bereits mit etwa einem Prozent der abgegeben Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten. Dem Gesetzgeber steht es den Verfassungshütern zufolge frei, auf Fehlentwicklungen zu reagieren und Sperrklauseln einzuführen, sobald sich die "rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse" im EU-Parlament geändert haben.

Union kritisiert das Urteil scharf

CDU und CSU im EU-Parlament kritisierten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das Urteil zeigt, dass dieses Gericht keine Ahnung von der Praxis des Europaparlaments hat", sagte der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok dem Tagesspiegel. Die Entscheidung spiegele ein "germanozentrisches Denken" wider, kritisierte er. Brok warnte davor, dass mit dem Urteil nach der Europawahl die politischen Kräfte der Mitte im EU-Parlament geschwächt würden. Das Gericht habe die Chance verpasst, die neuen Realitäten in Europa anzuerkennen, erklärten der Vorsitzende und der Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Herbert Reul und Markus Ferber. Die Legitimation der EU sei mit dem Vertrag von Lissabon schon sehr weit vorangeschritten. Es gebe in allen großen EU-Ländern aus guten Gründen Sperrklauseln. "Nun müssen wir mit den Urteil leben und auch damit, dass wir Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland im EU-Parlament haben werden. Das ist keine sehr angenehme Situation."

De Maizière: Kein Grund für Änderung an Sperrklausel im Bundestag

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht nach dem Urteil in Karlsruhe keinen Grund an den Vorbereitungen zur Europawahl etwas zu ändern. "Ich nehme das Urteil zur Kenntnis. Eine Wahlrechtsänderung ist nicht notwendig, da nur eine Bestimmung nicht angewandt wird, sagte de Maizière am Mittag in Berlin. Einen Grund, an der Fünf-Prozent-Hürde für den Bundestag zu rütteln, sieht er nicht. "Wir haben gute Erfahrungen mit Sperrklauseln gemacht insbesondere im Bundestag, diese stärken die Handlungsfähigkeit des Parlaments." Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält das Urteil für keine Überraschung, es sei vielmehr "konsequent". Er verwies darauf, dass dies ein Urteil sei, dass ausschließlich das europäische Parlament betreffe und nicht Sperrklauseln insgesamt. "Die Funktion und die Rechte des Europaparlaments unterscheiden sich deutlich von denen des Bundestags, deshalb bietet dieses Urteil keine Hinweise darauf, nun auch an der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde im Bundestag zu zweifeln." Das Fernhalten von Extremisten und Splitterparteien aus dem Parlament sei nicht nur Aufgabe von Gerichten und Gesetzen, sondern eine für die gesamte Gesellschaft.

Richterschelte von den Grünen

Deutliche Richterschelte gab es von Rebecca Harms, der Fraktionschefin der Grünen im Europaparlament. Die Karlsruher Richter hätten ihr Urteil "mit Ansage" gefällt, kritisierte sie. Der Richterspruch zeige, "dass sich das Verfassungsgericht mit der Realität des Europaparlaments nicht ausreichend beschäftigt", sagte sie dem Tagesspiegel. Sie sei "empört" darüber, dass die Karlsruher Richter einerseits die Fünf-Prozent-Hürde für den Bundestag als nötige Voraussetzung der Parlamentsarbeit erachteten, andererseits aber das Schleifen der Drei-Prozent-Hürde im Fall des Europaparlaments als demokratiefördernd ansähen. "Entweder fehlt es dem Verfassungsgericht an Kenntnis von der Arbeit des Europaparlaments oder an Respekt", sagte sie weiter.

Ein Parlament für fast alle - das Plenum wird bunter werden.
Ein Parlament für fast alle - das Plenum wird bunter werden.

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"Wir akzeptieren die Entscheidung aus Karlsruhe", erklärte Manuel Sarrazin, der europapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. Allerdings stelle das Karlsruher Urteil einen "Rückschlag für das europäische Institutionengefüge" dar, erklärte Sarrazin weiter. Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass das EU-Parlament "in den letzten Jahren stetig an Macht gewonnen" habe. "Das war wichtig, um auf europäischer Ebene der Entscheidungsgewalt der nationalen Regierungen eine parlamentarische Kontrolle entgegenzusetzen." Er erinnerte daran, dass auch die Grünen im Bundestag seinerzeit für die Drei-Prozent-Hürde gestimmt hatten, weil "auch das EU-Parlament vor zu starker Zergliederung politischer Kräfte geschützt werden muss". Offensichtlich sehe Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt weder den Machtzuwachs noch die Gefahr einer Zergliederung für groß genug an. Dennoch schließt das Bundesverfassungsgericht nach den Worten von Sarrazin die Gefahr einer Zersplitterung der politischen Kräfte im EU-Parlament nicht völlig aus. Den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, in diesem Fall zu handeln, "werden wir ernst nehmen", erklärte er.

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Schärfer noch kritisierte die baden-württembergische Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner die Karlsruher Entscheidung - mit einer deutlichen Rüge an das Gericht. Sie schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Bundesverfassungsgericht zeigt mal wieder, dass es Demokratie nicht europäisch denken kann, sondern im 19ten Jahrhundert verhaftet ist." Auch der frühere Grünen-Bundesvorsitzende und heutige Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer ist mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden: "Richtermehrheit sieht Realität des EP nicht. Will erst #Zersplitterung, bevor man was dagegen tut", schrieb er auf Twitter.

Linke: Gut so!

Linken-Fraktionschef Gregor Gysi zeigte sich zufrieden über die Entscheidung, die Drei-Prozent-Hürde zu kippen. "Die Wähler/innen können nun ohne Angst, dass ihre Stimme wegen einer Sperrklausel verloren geht, bei der #Europawahl ihre Kreuze machen", schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter.

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Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Klaus Ernst, kommentierte in dem Kurznachrichtendienst: "3-Prozent-Hürde für Europawahl weg. Gut so! Ironie der Geschichte: FDP profitiert vom Fall eines Gesetzes, das sie selbst beschlossen hat." Auch die Spitzenkandidatin der Linken bei der Europawahl, Gabi Zimmer, begrüßte das Urteil. Sie erklärte gemeinsam mit ihrem Abgeordnetenkollegen Helmut Scholz: "Dieses Urteil fordert dazu heraus, kleinere Parteien unabhängig von ihrem politischen Spektrum her ernst zu nehmen und sich mit ihnen politisch auseinanderzusetzen."

Jusos zeigen sich besorgt

Der Vorsitzende der Piratenpartei, Thorsten Wirth, äußerte sich "sehr froh" über die Entscheidung aus Karlsruhe. Er erklärte: "Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts ist gewährleistet, dass bei der kommenden  Europawahl nicht wieder – wie vor fünf Jahren – ein erheblicher Teil der Wählerstimmen unter den Tisch fällt.", Wirth fügte hinzu, eigentlich müsse es aber "Aufgabe der Politik sein, die Legitimität der Europawahlen zu stärken, anstatt  durch fragwürdige Wahlgesetze die eigene Machtposition stärken zu wollen".

Besorgt zeigte sich die Vorsitzende der Jungsozialisten in der SPD, Johanna Uekermann: "Wir Jusos sehen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Sorge. Sperrklauseln dienen dazu, gerade in politisch instabilen Zeiten die Parlamente vor Zersplitterung zu schützen und eine Koalitionsbildung zu ermöglichen." Gleichzeitig habe die Hürde verhindert, dass populistische und rechtsextreme Parteien leicht ins Parlament einziehen können, sagte Uerkemann.

Rechtsextreme dürfen auf Einzug ins Parlament hoffen

Die antifaschistische Initiative "Endstation Rechts" erklärte: "In der Parteizentrale der NPD in der Seelenbinderstraße in Berlin-Köpenick dürften heute Morgen die Sektflaschen knallen." Die NPD dürfe nun mit einem Einzug ins Europäische Parlament rechnen. Am 25. Mai könnten schon etwas mehr als ein Prozent der Stimmen reichen, "um mindestens einen, vielleicht sogar zwei Vertreter zu entsenden". Die NPD-Liste führen der frühere Bundesvorsitzende Udo Voigt und der sächsische Historiker Olaf Rose, der für die NPD-Fraktion im dortigen Landtag arbeitet, an.

Sinkende Wahlbeteiligung

751 Sitze werden für die kommende Legislaturperiode an die Abgeordneten aus allen EU-Staaten vergeben. Aus Deutschland werden 96 Bewerber einen Sitz im EU-Parlament erhalten. Das sind so viele wie aus keinem anderen Mitgliedstaat, aber drei weniger als bisher. Im EU-Vertrag von Lissabon wurde eine Höchstzahl von 96 Abgeordneten pro Land beschlossen. CDU und CSU errangen 2009 in Deutschland die meisten Sitze (42) vor SPD (23), den Grünen (14) sowie FDP (zwölf) und Linken (acht). Die erste Europawahl fand 1979 statt. Das Parlament wird für fünf Jahre gewählt. Dieses Jahr wird also zum achten Mal von den EU-Bürgern die europäische Volksvertretung bestimmt. Die Wahlbeteiligung ist bei jeder Europawahl gesunken - zuletzt betrug sie 43 Prozent.

Nach der Europawahl werden auch der Präsident der EU-Kommission und die anderen Kommissare neu bestimmt. Erstmals muss nach dem EU-Reformvertrag von Lissabon das Ergebnis der Europawahl bei der Ernennung des nächsten Kommissionspräsidenten berücksichtigt werden. Die europäischen Parteifamilien schicken daher erstmals europaweite Spitzenkandidaten ins Rennen, die auch als Bewerber für den Posten gelten. (mit dpa/AFP/rtr)

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